Verkehrssicherungspflicht

#1 von Volker , 09.11.2010 13:43

Pressemitteilung vom 27. Oktober 2010

VPB rät: Verkehrssicherungspflichten ernst nehmen!

BERLIN. Wer ein Haus besitzt, der muss dafür sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt. Diese Pflicht wird als Verkehrssicherungspflicht bezeichnet. Hausbesitzer und Bauherren sollten sie sehr ernst nehmen, mahnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Gerade jetzt, in der bevorstehenden kalten Jahreszeit, erinnern wieder viele Gemeinden die Bürger an die Streu- und Räumpflichten auf den Gehwegen. Auch sie gehören zu den klassischen Verkehrssicherungspflichten.

"Die Verkehrssicherungspflichten gehen aber erheblich über das Schneeschieben hinaus", erinnert Thomas Penningh, Bausachverständiger und Vorsitzender des VPB. "Nicht nur das Haus, auch das Grundstück und alles darauf, ja selbst die darunter liegenden Gasleitungen sind potenzielle Gefahrenquellen und müssen entsprechend gesichert werden. Der Eigentümer muss dabei mit allem rechnen: So haftet er beispielsweise, wenn sich unbefugt auf seinem Grundstück spielende Kinder dort verletzten, etwa an einem scharfkantigen Blech. Er haftet auch, wenn jemand auf seinem Grundstück abstürzt, weil das Geländer, an das er sich lehnte, nachgab.

"Solche Schäden sind wirklich tückisch", weiß Thomas Penningh. "denn wenn sich tatsächlich Teile eines Gebäudes ablösen und so jemand zu Schaden kommt, dann unterstellt der Gesetzgeber sogar, der Besitzer habe den Schaden verschuldet. Der Immobilienbesitzer muss dann beweisen, dass er alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu verhindern. Kann er das nicht, haftet er voll."

Schützen kann sich der Immobilienbesitzer nur durch Versicherungen und durch größte Sorgfalt bei der Bauunterhaltung. Geeignete Versicherungen sind die Grundstückshaftpflicht für das Bauland, die Bauherren-Haftpflicht während der Bauzeit, sowie die Haus-Haftpflichtversicherung. Letztere ist bei vielen Einfamilienhausbesitzern in der privaten Haftpflicht enthalten. Besondere Risiken, etwa gegen Gewässerschäden durch auslaufende Öltanks, muss der Hausbesitzer extra absichern. "Aber", warnt der VPB-Vorsitzende, "diese Versicherungen sind kein Freibrief. Wer seine Verkehrssicherungspflichten grob vernachlässigt, büßt seinen Versicherungsschutz unter Umständen ganz oder zumindest teilweise ein."

Was können Hausbesitzer tun, um sich abzusichern? "Es empfiehlt sich zur Beurteilung des Hauses einen Bausachverständigen hinzuziehen. Er kann die Immobilie und die von ihr möglicherweise ausgehenden Gefahren beurteilen und entsprechende Sicherungsvorschläge machen", rät Thomas Penningh. "Der Sachverständige erkennt, in welchem Zustand Dächer, Balkone, Fassaden, Geländer, Mauern, Treppen und Wege sind und wann sie gegebenenfalls erneuert oder repariert werden müssen. Er sieht auch, wo Gasleitungen liegen und kann abschätzen, ob sie durch Baumwurzeln gefährdet sind. Je nach Zustand des Hauses schlägt der Experte auch sinnvolle Intervalle vor, in denen Haus und Grundstück kontrolliert werden sollten. "Diese fortlaufende Dokumentation ist übrigens der beste Entlastungsbeweis, wenn es jemals zu einem Schaden und vielleicht sogar zu einem Gerichtsprozess kommen sollte", weiß Thomas Penningh.

Im Übrigen ist es möglich, Verkehrssicherungspflichten auf Dritte zu übertragen, auf Architekten, Handwerker, Mieter oder Winterdienste. Wer das tut, der muss sich nicht mehr selbst um alles kümmern. Es reicht dann, wenn er die Sicherungsmaßnahmen überwacht und koordiniert. Das allerdings muss er nach wie vor machen.

Checkliste Verkehrssicherungspflichten:

Im Alltag:
Räum- und Streupflicht auf dem Bürgersteig, auch im Hof- und Garagenbereich, auf allen Wegen und Treppen auf dem Grundstück, die von Fremden, Mietern oder Mitbewohnern genutzt werden können
Dachkontrolle nach Stürmen - mit allem, was dort montiert ist, vom Schornstein über die Antennen bis hin zum Schneefanggitter und der Solaranlage
nach Winterfrost Mauerkronen, Balkonbrüstungen, Wege und Wasserleitungen prüfen
Öltanks regelmäßig vom Fachmann prüfen lassen, defekte Tanks können das Grundwasser verunreinigen
regelmäßige Instandsetzung und Bauunterhaltung – die Kosten für Handwerkerleistungen können (bis 6.000 Euro Arbeitslohn im Jahr) steuerlich abgesetzt werden
regelmäßige Baumkontrolle, vor allem nach Stürmen und dem Winter - Bäume und Äste prüfen, gegebenenfalls Baumsachverständigen hinzuziehen
Wurzelwerk kann Wege, Carport- und Balkonstützen sowie Mauerfundamente hochdrücken und deren Standsicherheit gefährden, Wurzeln können auch Kanäle und Gasleitungen zerstören
Beim Bauen und Sanieren:
Sichern der Baustelle, speziell sichern von ausgehobenen Gräben und Fundamenten, von auf dem Grundstück lagernden Materialien, Aushub, Bauschutt und Arbeitsgeräten
Sicherung bei Gerüstarbeiten an Dach und Fassaden und bei der Montage von Solarmodulen
Sicherung von Deckendurchbrüchen, Treppenaugen und Aufzugsschächten, durch Abdeckung oder Bautreppengeländer

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.


Quelle: http://www.vpb.de/presse255_271010.html

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RE: Verkehrssicherungspflicht

#2 von Volker , 15.12.2010 10:36

Aus aktuellem Anlass eine weitere Ergänzung zur Verkehrssicherungsplficht aus dem Internetauftritt der D.A.S.

Zitat
Auch Dachlawinen können im Winter zu schweren Unfällen von Passanten und Sachschäden an Autos führen. “Wenn Sie in einer schneereichen Gegend leben, sollten Sie am Hausdach Schneefanggitter anbringen, um Ihrer Verkehrssicherungspflicht zu genügen”, empfehlen die D.A.S. Experten. Notfalls müssen bei starkem Schneefall oder Tauwetter zusätzlich gefährdete Bereiche unterhalb des Daches abgesperrt oder durch Warnschilder gesichert werden. Ereignet sich trotz Schneefanggitter ein Unfall durch eine Dachlawine, ohne dass eine besondere Gefahrenlage bestanden hat, kann der Grundstückseigentümer meist nicht haftbar gemacht werden (Amtsgericht München vom 21.06.2007, Az. 263 C 10893/07). “Generell gilt, dass Passanten sich den Witterungsverhältnissen entsprechend verhalten müssen. Fußgänger haben auf Gefahren durch von Dächern und Bäumen fallenden Schnee zu achten und Autofahrer müssen ihren Wagen außerhalb der Gefahrenzone einer Dachlawine parken”, erläutern die Experten (Oberlandesgericht Hamm, 23.07.2003, Az.: 13 U 49/03).

Auch wenn Sie die Räumpflicht an einen Räumdienst oder einen Nachbarn weiter gegeben haben, bleiben Sie übrigens überwachungspflichtig. Schutz vor Schadenersatzforderungen bieten dem Mieter eine Privathaftpflichtversicherung und dem Eigentümer eine Haus- und Grundeigentümerhaftpflichtversicherung.



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