Grundstücksanteil

#1 von cavalier , 14.11.2010 12:26

Moin,

bin Rückfällig geworden (habe ja im vergangenen Jahr alle meine Immobilen verkauft).

Nun habe ich mir doch wieder zwei hochwertige Eigentumswohnungen gekauft, die Ende nächsten Jahres fertig sind

Meine Frage zu afa

Wie kann ich hier den Anteil des Grundstückes rausrechnen?

Grüsse Cavalier

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RE: Grundstücksanteil

#2 von stefan.nuernberg , 15.11.2010 10:11

Hallo Cavalier,

du könntest sicher den umständlichen Weg gehen und den amtlichen Bodenrichtwert * Quadratmeter / Miteigentumsanteile berechnen. Ich spare mir das und setze bei allen Immobilienkäufen pauschal 15 % als Bodenwert von der Afa-Bemessungsgrundlage ab, bis jetzt ist mein Finanzamt da immer mitgegangen. Vielleicht "bescheiße" ich bei dem einen Objekt mich, bei dem anderen das Finanzamt, aber ich spare mir dadurch die ganze Rechnerei und Begründung.

Stefan

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RE: Grundstücksanteil

#3 von Volker , 15.11.2010 16:08

Hallo Cavalier,

ergänzend zu Stefan solltest du auch prüfen, ob in der fraglichen Gegend Zwangsversteigerungen anstehen und dir in den Verkehrswertgutachten die Ermittlung des Verkehrswertes und dazu insbesondere den Grundstückswert ansehen. Neben dem Bodenrichtwert ist auch die bauliche Ausnutzung der Grundstücksfläche preisbildend. Ich bin mit dem Bezug auf Verkehrswertgutachten immer ganz gut gefahren; allerdings betrifft das auch keine Neubauten, allenfalls in den letzten 10 Jahren sanierte Wohnungen.

Evtl. besteht auch noch die Möglichkeit, mit dem Bauträger (Verkäufer) einen Nachtrag zum Kaufvertrag zu schließen, in dem ein Bodenwert "festgeschrieben" wird.

Letztlich wird vermutlich die Bewertungsstelle des FA das letzte Wort haben.

Volker

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RE: Grundstücksanteil

#4 von Volker , 31.12.2010 19:27

Hallo Cavalier,

im Bereich "Gerichtsurteile" habe ich den Beschluss des OLG Düsseldorf 10 W 110/10 eingestellt. In dem Verfahren ging es zwar um die Höhe der Anwaltsgebühren, jedoch sind auch Ausführungen zu möglichen Berechnungsmethoden zum Verkehrswert einer Eigentumswohnung enthalten.

U. a. auch der Hinweis, dass der Grundstücksanteil nach dem Bodenrichtwert ermittelt werden kann.

Volker


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zuletzt bearbeitet 31.12.2010 | Top

   

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