Obergrenze für Fahrkosten zur Immobilie?

#1 von akahenke , 27.02.2011 10:41

hallo,

gibt es eine Obergrenze für Fahrtkosten zur Immobilie?
Wie viele Reisen im Jahr wären glaubhaft, bei mir liegen die Immos 600 km entfernt.
Gibt es ein Pauschalbetrag für den Verpflegungsaufwand oder müsste ich hier Rechnungen Vorlegen?

Dank im vorraus für die Antworten

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RE: Obergrenze für Fahrkosten zur Immobilie?

#2 von s.hammer , 01.03.2011 11:07

Hallo,

ich kenne keine Grenze,
habe aber damit auch Ärger, soll nun Fahrtenbuch führen, wogegen ich mich natürlich sträube.

ich rechne so meist 4.500 km ab, bei nachweislicher Jahres PKW Fahrleistung von rund 40.000 km.

Weil ich so nett bin gibts noch ne Excel KM Aufstellung mit Daten der Hin und Rückfahrt, sowie einen kurze Angabe des Besuchsgrundes.

Um die Fahrten unangreifbar zu machen, kaufe ich meist Baumaterial in der Gegend oder setze mit einer Fähre über.
Der Beleg ist dann mein Beweis, das ich vor Ort war.
(Tankbeleg der Tankstelle vor Ort wäre auch top, setzt aber auch eine tatsächliche Fahrt vorraus)

Wird immer schlimmer mit den FA"s in den letzten Jahren.

Gruß .S.Hammer

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RE: Obergrenze für Fahrkosten zur Immobilie?

#3 von Volker , 05.03.2011 18:18

Hallo Akahenke,

den Ausführungen von s.hammer ist nur noch hinzuzufügen, dass die Summe der Fahrten letztlich glaubhaft sein müssen. Das FA wird z.B. nicht akzeptieren, wenn bei einer langjährig, Mieterbezogen unverändert vermieteten Wohnung vierteljährlich Fahrten als Werbungskosten angesetzt werden. Die Gründe für die Fahrten müssten schon eine persönliche Anwesenheit des Vermieters am Ort der Wohnung erforderlich machen. Und das dürfte eher selten der Fall sein.

Volker

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RE: Obergrenze für Fahrkosten zur Immobilie?

#4 von s.hammer , 07.03.2011 11:42

Hallo Volker,

bei längerer Komplettvermietung mag es sein das man selten hin muß.

Ich hab ja fast alles selbst instandgesetzt, Wohnung für Wohnung die letzten Jahre, daher viele Fahrten.

Als Gründe fallen mir spontan ein :

Zählerablesung, Wohnungsräumung, Besichtigungen (auch mal erfolglos),
Erläuterung NK Abrechnung, Einzug / Auszug,
kurz die Wohnung aufhübschen vor Neuvermietung (1 WE und 2 Eimer Wandfarbe),
persönliche Rücksprache bei Zahlungsrückständen.

Das FA stellt sich natürlich an, weil die Pauschale von 30 Cent je gef. KM die tatsächlichen Kosten übersteigen kann..
(bin derzeit bei 21 Cent je km, alles drin, bis hin zur Autowäsche)

Kein Sportwagen, aber ein sportlicher Wagen :-)

Gruß S. Hammer


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zuletzt bearbeitet 07.03.2011 | Top

RE: Obergrenze für Fahrkosten zur Immobilie?

#5 von Volker , 07.03.2011 12:35

Hallo s.hammer,

die von dir aufgezählten Gründe sind okay. Meine Aussage bezog sich jedoch auf ein langjähriges Mietverhältnis.

Ob jedoch das FA bei einer 600 km entfernten Wohnung jährlich mehrere Fahrten akzeptiert, wage ich zu bezweifeln. Würde selbst bei nur 21 ct. je Fahrt 252 EUR anstelle der 30 ct. = 360 EUR an Werbungskosten ergeben.

Volker

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