Betriebskostenabrechnung - keine Einwendungen gegen formell fehlerhafte Abrechnung notwendig

#1 von Volker , 09.03.2011 15:58

Hallo Vermieter,

BGH-Urteile zu Betriebskostenabrechnungen gibt es viele. Dieses hat gegenüber anderen einen Vorteil. Im Text verweist der BGH auf neun weitere Urteile, in denen verschiedene Aspekte zu den Betriebskostenabrechnungen entschieden worden sind.

Bestens geeignet, einen Überblick zu erhalten.

Der Text des Urteils VIII ZR 27/10 kann im Forum nachgelesen werden.

Volker


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zuletzt bearbeitet 09.03.2011 | Top

   

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