Vereinbarung über einvernehmliches Mietende.

#1 von s.hammer , 10.03.2011 12:31

Hallo,

hat jemand eine Vereinbarung über ein einvernehmliches Mietende ??

Sachlage :

Mieter hat seit 5 /2010 eine Wohnung gemietet,
ist dort nie eingezogen und bittet nun um kurzfristige Kündigung zum 31.3. (fristgerecht wäre 30.6.11)

3 MM Kaution, ca. 400 € BK Guthaben(eher mehr) und alle Mieten bis 31.3. wurden pünktlichst bezahlt.

Mir schwebt so vor, auf die BK Abrechnung zu verzichten,
Wohnung direkt zu übergeben und 50% der Kaution zu behalten und den Rest zeitnah auszuzahlen.

Aufgrund dörflicher Lage, jeder kennt jeden im Landkreis, möchte ich die Mieter nicht bis zum letzten quetschen,
da ich dann eventuell Probleme habe zukünftig neue Mieter zu finden.

Einen Nachmieter (ehemaliger Mieter aus anderer Wohnung) hätte ich vermutlich nahtlos.

Wie könnte ich es korrekt und unangreifbar gestalten ??

Besten Dank

S. Hammer

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RE: Vereinbarung über einvernehmliches Mietende.

#2 von Judy , 10.03.2011 16:42

Ich habe das vor längerer Zeit mal mit einem Mieter gemacht, der beruflich in eine andere Region zog. Da habe ich dann einfach ein Brief geschrieben und ihm bestätigt, dass wir uns geeinigt haben, dass er zum gewünschten Termin ausziehen kann, da er sich eben beruflich verändert. Festgestellte Schäden (oder was auch immer) werden mit der Kaution bzw. Teilen verrechnet. Danach wird das Kautionskonto aufgelöst. Und als Schlusssatz: Damit sind für beide Seiten alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis erloschen.

Das kannst Du Dir dann ja noch mit dem Vermerk: Einverstanden vom Mieter bestätigen lassen.

LG
Judy

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RE: Vereinbarung über einvernehmliches Mietende.

#3 von Volker , 13.03.2011 17:48

Hallo s.hammer,

in die Vereinbarung sollte aufgenommen werden, dass das Mietverhältnis im beiderseitigen Einvernehmen zum TTMMJJJJ aufgelöst wird. Die Miete in Höhe von xx EUR wird bis zum MM gezahlt.

Die Übergabe der Wohnung erfolgt am TTMMJJJJ. Unter der Voraussetzung, dass die Mietsache mangelfrei ist, wird die Kaution anteilig in Höhe von yy EUR in bar ausgezahlt.

Vermieter und Mieter sind sich darüber einig, dass mit der mangelfreien Übergabe und Auszahlung der Kaution alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten sind.

Datum, Unterschriften

Wesentlich ist der letzte Satz über den Unterschriften. Damit wird auch auf Abrechnung der BK-Vorauszahlungen verzichtet, ohne dass dieses explizit erwähnt wird.

Volker


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RE: Vereinbarung über einvernehmliches Mietende.

#4 von s.hammer , 15.03.2011 13:54

Besten Dank Euch,

Nachmieter zum 1.6. hab ich auch schon,
da erreiche ich ja noch mein Jahresziel.

Mfg S. Hammer

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