Handwerkerleistung bei Neubau-Maßnahmen

#1 von Volker , 25.03.2011 11:08

Hallo Eigennutzer,

das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat am 02.02.2011 unter Aktenzeichen 2 K 56/010 entschieden, dass eine in einem Neubau eingebaute Einbauküche keine Abzugsmöglichkeit im Rahmen des § 35 a EStG ermöglicht.

Bei einem Neubau sollte daher die Erneuerung der Küche zeitlich versetzt bereits in der bisherigen Wohnung ausgeführt werden. Oder, wenn es steuerlich interessanter ist, so weit in die Zukunft verschoben werden, damit zweifelsfrei ein Zusammenhang mit dem Neubau ausgeschlossen werden kann.

Das Urteil ist im Anhang als PDF-Datei abrufbar.

Volker


Dateianlage:
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
FG Schleswig-Holstein 2 K 056_10.pdf
Volker  
Volker
Beiträge: 686
Registriert am: 26.10.2010

zuletzt bearbeitet 21.04.2011 | Top

RE: Handwerkerleistung bei Neubau-Maßnahmen

#2 von s.hammer , 28.03.2011 13:32

Grundfehler dürfte hier der Ansatz von über 100 T€ Anteil an den Gesamtbaukosten gewesen sein.

Hätte man nur die Küche und Kleinkram angesetzt wäre es vermutlich durchgegangen :-)

Hier wäre der Ansatz über die Erstellung eines Hause zur Vermietung /zumindest teilweise sicherlich günstiger gewesen.
Ein anderer Wohnsitz für den Vermieter und Verträge wie unter Dritten, sollte bei der Gestaltungsform natürlich vorhanden sein.

Gruß S. Hammer


s.hammer  
s.hammer
Beiträge: 38
Registriert am: 01.11.2010

zuletzt bearbeitet 21.04.2011 | Top

   

**

Xobor Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen
Datenschutz