Hallo Eigennutzer,
das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat am 02.02.2011 unter Aktenzeichen 2 K 56/010 entschieden, dass eine in einem Neubau eingebaute Einbauküche keine Abzugsmöglichkeit im Rahmen des § 35 a EStG ermöglicht.
Bei einem Neubau sollte daher die Erneuerung der Küche zeitlich versetzt bereits in der bisherigen Wohnung ausgeführt werden. Oder, wenn es steuerlich interessanter ist, so weit in die Zukunft verschoben werden, damit zweifelsfrei ein Zusammenhang mit dem Neubau ausgeschlossen werden kann.
Das Urteil ist im Anhang als PDF-Datei abrufbar.
Volker
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Grundfehler dürfte hier der Ansatz von über 100 T€ Anteil an den Gesamtbaukosten gewesen sein.
Hätte man nur die Küche und Kleinkram angesetzt wäre es vermutlich durchgegangen :-)
Hier wäre der Ansatz über die Erstellung eines Hause zur Vermietung /zumindest teilweise sicherlich günstiger gewesen.
Ein anderer Wohnsitz für den Vermieter und Verträge wie unter Dritten, sollte bei der Gestaltungsform natürlich vorhanden sein.
Gruß S. Hammer
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