Untersuchung von Abwasserleitungen

#1 von Volker , 02.06.2011 19:00

Hauseigentümer müssen ihre Abwasserleitungen untersuchen lassen

Einige Bundesländer haben Hauseigentümer gesetzlich verpflichtet, die Dichtigkeit ihrer Abwasseranlagen zu prüfen und sie bei Erforderlichkeit instand setzen zu lassen. Im schlimmsten Fall kann das mehrere tausend Euro kosten. Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat 2007 im Paragraphen 61a des Landeswassergesetzes geregelt, dass Bauherren und zukünftige Hauseigentümer ihre Abwasseranlagen beim Bau von Sachverständigen auf Dichtigkeit untersuchen lassen müssen. Die Bescheinigungen darüber sind aufzubewahren, Schäden innerhalb von zwei Jahren zu beheben. Spätestens alle zwanzig Jahre muss die Prüfung wiederholt werden. Liegen Orte in einem Wasserschutzgebiet, müssen die Bewohner ihre Anschlüsse bis Ende Juni untersuchen lassen. Bereits gebaute Kanäle müssen eigentlich bis Ende 2015 überprüft sein, in Wasserschutzgebieten sogar früher. In allen anderen Gebieten können die Gemeinden in ihren Satzungen auch kürzere oder längere Fristen festlegen. Die Prüfungen sollen sicherstellen, dass kein Abwasser aus den Rohren ins Grundwasser fließt oder umgekehrt Fremdwasser in die Rohre eindringt, das zu Mehrkosten bei der Klärung führt.

In den anderen Bundesländern gibt es eine solche Pflicht jedoch nicht. Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg und Schleswig-Holstein sind die einzigen Bundesländer, welche die Dichtigkeitsprüfung verlangen. Niedersachsen verzichtet ganz darauf, weil dort die Ansicht herrscht, dass das Abwasser von Privathaushalten das Grundwasser nicht so sehr verschmutzt, dass eine Zwangsprüfung zumutbar wäre. Rheinland-Pfalz hat die Gemeinden angewiesen, bei der Untersuchung öffentlicher Kanäle auch privaten Anschlüsse zu untersuchen.

Um Rohre auf Dichtigkeit zu überprüfen, gibt es zwei Möglichkeiten: Eine Reinigung und anschließende Kamerabefahrung des Rohres oder eine Prüfung mit Luft- oder Wasserdruck. Die Kosten für eine Kamerauntersuchung ca. 300 bis 500 Euro. Für eine Druckprüfung werden ca. 200 Euro angesetzt. Die Kanalprüfung ist alle 20 Jahre vorzunehmen. Für eine erforderliche Kanalsanierung haben die betroffenen Bürger ein bis zwei Jahre Zeit, sofern keine dramatischen Schäden behoben werden müssen. Die Kosten für die Sanierung liegen pro Immobilie durchschnittlich zwischen 3000 bis 4000 Euro.


Volker  
Volker
Beiträge: 686
Registriert am: 26.10.2010


   

Verbraucherinsolvenz - Reformpläne der Regierung
Besserer Verbraucherschutz bei der Riester-Rente: Zulagenanspruch kann nachträglich gesichert werden

Xobor Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen
Datenschutz