Hallo S.Hammer,
die Kosten der Neueindeckung eines Daches wegen Errichtung einer Photovoltaikanlage sind, soweit die Neueindeckung durch die Photovoltaikanlage bedingt ist, Vorsteuerabzugsfähig. Kosten der Neueindeckung des Daches, auf dem keine Anlagenteile untergebracht werden, sind nicht abzugsfähig.
Soweit zumindest FG Nürnberg im April 2010. Revision war zugelassen; derzeitiger Sachstand ist mir nicht bekannt.
Ob im Gegenzug dann die Kosten für die Neueindeckung durch dich als Einkünfte versteuert werden müssen, solltest du mit einem Steuerberater abklären.
Ich vermute, dass ggf. abgezinst, die Kosten für dich als Einnahme anzusehen sind. Dann sollte auch geklärt werden, welche AfA anzusetzen ist.
Du kannst bei Gelegenheit ja über die weitere Entwicklung berichten.
Volker