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ab sofort stellt die Finanzverwaltung Informationen über die beim Finanzamt vorhandenen Daten zur Verfügung.
Nähere Einzelheiten sind dem nachfolgenden Text zu entnehmen.
Volker
Zitat Ab sofort stellt die Finanzverwaltung für die Erledigung der Einkommensteuererklärung die vorausgefüllte Steuererklärung zur Verfügung. Die Finanzverwaltung übermittelt hierbei die bereits im Finanzamt vorhandenen persönlichen steuerrelevanten Daten auf elektronischem Wege. Alle notwendigen Informationen rund um den Service sind auf der Internetseite der Finanzverwaltung unter elster.de verfügbar.
Hintergrund: Bei der vorausgefüllten Steuererklärung handelt es sich nicht um einen Festsetzungsvorschlag, sondern um eine Informationsmöglichkeit mit zusätzlicher Ausfüllhilfe. Die Einführung der vorausgefüllten Steuererklärung soll nach der Intention der Finanzverwaltung nicht den Bedarf an steuerlicher Beratung verringern. Vielmehr sollen sich die Steuerpflichtigen durch den Service bereits vor Erstellung der Steuererklärung über die dem Finanzamt vorliegenden Daten informieren können und fehlerhafte Angaben bereits im Vorfeld durch eine Kontaktaufnahme beim Datenübermittler (z.B. Arbeitgeber, Krankenversicherung) bereinigen lassen können. Durch die Kenntnis über die bei der Steuerverwaltung vorliegenden elektronische Daten (eDaten) kann nachträglicher Korrekturaufwand vermieden werden. Mit dem Einsatz der vorausgefüllten Steuererklärung Anfang 2014 sollen zunächst folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden:
vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
Vorsorgeaufwendungen (z.B. Riester- oder Rürup-Verträge)
Nach dem Start der vorausgefüllten Steuererklärung soll der Datenumfang stufenweise erweitert werden.
Hierzu wird weiter ausgeführt:
Aufgrund der gesetzlichen Übermittlungsfristen stehen allerdings viele Daten nicht unmittelbar am 1. Januar sondern erst ab dem 28. Februar zur Verfügung. Die Daten können folglich auch erst nach der Übermittlung zum Abruf bereitgestellt werden.
Alle oben aufgeführten Informationen werden ab dem Veranlagungszeitraum 2012 gesammelt. Die Daten werden jeweils vier Jahre zum Datenabruf angeboten und nach Zeitablauf wieder gelöscht.
Bereits jetzt ist der Abruf der Daten rund um die Uhr, sieben Tage die Woche und auch nach Abgabe der jeweiligen Einkommensteuererklärung wiederholt möglich sein.
Für die Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung stehen sowohl die Dienste der Steuerverwaltung (www.elster.de) als auch die Dienste kommerzieller Softwareanbieter zur Verfügung.
Sofern die Daten im Sinne einer Ausfüllhilfe im Steuerformular verwendet werden sollen, können diese unverändert übernommen oder manuell per Eingabe geändert bzw. gelöscht werden.
Von der Steuerverwaltung kann bei anschließender elektronischer Übermittlung nicht nachvollzogen werden, ob und in welchem Umfang abgerufene Daten verwendet oder neu eingegeben wurden. Da die Steuerverwaltung keine Kenntnis über die Anzahl und Vollständigkeit der an sie zu übermittelnden Daten hat (wie z.B. Lohnsteuerbescheinigungen von mehreren Arbeitgebern zu einem Steuerfall), bleibt es auch bei Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung Aufgabe, die Daten der Steuererklärung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und ggf. entsprechende Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen.
Hinweis: Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, die Einkommensteuererklärung im Portal der Finanzverwaltung (www.elster.de) online, also ohne Installation eines Steuererklärungsprogramms, erstellen zu können.
Quellen: Informationen auf elster.de und Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen Sachsen-Anhalt