Kein Barbeitungsentgelt bei Verbraucherdarlehen - BGH-Urteil vom 13.05.2014

#1 von Volker , 17.05.2014 11:53

Hallo User,

der Bankenverband hat am 16. Mai 2014 folgende Presseerklärung zum BGH-Urteil vom 13. Mai 2014 über die Unzulässigkeit von laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten veröffentlicht.

Unabhängig davon kann nur empfohlen werden, ggf. auch unabhängig von einer evtl. eingetretenen Verjährung, die entsprechenden Ansprüche bei der jeweiligen Bank geltend zu machen.

Volker

Zitat
Die Deutsche Kreditwirtschaft zum BGH-Urteil vom 13. Mai 2014 betreffend Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen
13. Mai 2014 -

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. Mai 2014 die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages aus AGB-rechtlichen Gründen für unzulässig erklärt. In früheren Entscheidungen hatte der BGH die Erhebung solcher Entgelte für zulässig erachtet. Das Bearbeitungsentgelt war für den Kunden als Preisbestandteil immer transparent. Da ein etwaiges Bearbeitungsentgelt in den effektiven Jahreszins einfließt, wurden dem Kunden die Gesamtkosten – also Zinsen und Bearbeitungsentgelt – schon im Rahmen der Vertragsverhandlungen deutlich vor Augen geführt.

Laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte werden von vielen Banken und Sparkassen bereits heute nicht mehr erhoben.

Eine genaue Bewertung des BGH-Urteils wird erst nach dem Vorliegen der Entscheidungsgründe möglich sein.

Ansprechpartner:

Melanie Schmergal
für Die Deutsche Kreditwirtschaft
Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.
Tel.: +49 30 2021-1300

Dr. Kerstin Altendorf/Thomas Schlüter
Bundesverband deutscher Banken e. V.
Tel.: +49 30 1663-1250 / -1230

Dominik Lamminger
Bundesverband Öffentlicher Banken
Deutschlands e. V.
Tel.: +49 30 8192-160

Stefan Marotzke
Deutscher Sparkassen- und
Giroverband e. V.
Tel.: +49 30 20225-5110

Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.
Tel.: +49 30 20915-330


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RE: Kein Barbeitungsentgelt bei Verbraucherdarlehen - BGH-Urteil vom 13.05.2014

#2 von CubyCube , 14.08.2014 09:45

Habe das bei der Autobank gemacht - die Gebühren gingen ohne viel Aufhebens nach einer Bearbeitungszeit von mehr 2 Monaten an mich zurück! Das hat gut geklappt.
Einige Banken stellen sich jedoch ganz schön quer. Sie rechnen wohl damit, dass niemand einen Rechtsstreit durchmachen möchte. Da könnten sie aber an die Falschen geraten

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