Hallo User,
aus dem Schreiben des Bundesfinanzministerium vom 09. Dezember 2014 zu Einzelfragen zur Abgeltungssteuer, mit dem das Schreiben vom 09. Oktober 2012 ergänzt wurde, der nachfolgend wiedergegebene Text zur allgemeinen Kenntnis:
Zitat
Vor Randziffer 152 wird folgende Randziffer 151a eingefügt:
„IV. Kapitalerträge mit Steuerabzug (§ 43 EStG)
151a Aufgrund der Systematik der Abgeltungsteuer haben die Kreditinstitute als Organe der Steuererhebung die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich des Kapitalertragsteuereinbehaltes anzuwenden (vgl. BT-Drs. 17/3549 S. 6). Nur so kann verhindert werden, dass der Umfang der Steuererhebung davon abhängig ist, bei welchem Institut der Steuerpflichtige sein Kapital anlegt.“
Anmerkung: Die kursive Hervorhebung und Unterstreichung des vorstehend wiedergegebenen Textteiles stammt von mir.
Wer in früheren Jahren gehört hat, es gibt ein Bankgeheimnis, wird nun endgültig einsehen, dass dieses wohl ein Überbleibsel aus einem Märchen war, dass es aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen geschafft hat, ohne die Einleitung "Es war einmal ..." bis in die heutige Zeit als "Wahrheit" zu überleben.
Volker
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