Mietvertrag anfechtbar wegen fehlendem Energieausweis?

#1 von JensSchiffer , 26.10.2018 13:17

Folgender Streitpunkt: Die Mietpartei ist 2017 eingezogen. Jetzt haben sich die Mieter beschwert ihre Heizkosten wären viel zu hoch.
Irgendein befreundeter "Dämmexperte" von ihnen hat den Mietern bestätigt, dass die hohen Mietkosten mit einer schlechten Dachdämmung und fehlenden Rolladen zusammenhängen würden.
So haben sie mir es in einer Email erklärt. Sie wollen möglichst schnell raus und das ohne die 3 monatige Kündigungsfrist. Jetzt wollen sie den Mietvertrag anfechten da ihnen bei der Unterzeichnung
kein Energieausweis für das Gebäude vorlag.
Sie wollen den rechtlichen Weg umgehen wenn ich sie aus dem Vertrag entlassen.
Ich halte das für Quatsch wollte mir aber noch eine fachkundige Meinung einholen, da ich natürlich nicht vor Gericht gezerrt werden will.


"Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht."

 
JensSchiffer
Beiträge: 136
Registriert am: 08.01.2018


RE: Mietvertrag anfechtbar wegen fehlendem Energieausweis?

#2 von LandLady , 30.10.2018 09:23

Zunächst einmal gib es 2 verschieden Energieausweise: den auf Basis des Energiebedarfs (Bedarfsausweis) und den auf Basis des Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis).

Ersterer gilt meist nur für Neubauten und bei Änderungen. "Der Verbrauchsnachweis richtet sich laut immowelt im Wesentlichen an Gebäude aus dem Bestand, die die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 erfüllen." (sie Deutsches Mietrecht: https://deutschesmietrecht.de/mietvertra...ter-wissen.html ) Auf der Seite findet sich auch folgendes Zitat: "Der Energieausweis ist zwar eine Pflicht für den Vermieter, er wird aber nicht zum Bestandteil des Mietvertrags. Daher ergeben sich für den Mieter aus der Nichtvorlage keine besonderen Rechte. Mietminderung, Schadenersatz und Nachbesserung fallen als Anspruch gegen den Vermieter aus. Dies gilt vor allem für bestehende Mietverhältnisse, denn in diesen Fällen muss der Vermieter keinen Energieausweis vorlegen."

Rechtlich gesehen bist du also auf der sicheren Seite. Natürlich kann ein so ein Energieausweis nicht schaden, auch in naher Zukunft. Ist übrigens seit neuestem auch möglich, den Energieausweis online zu beantragen/zu kaufen. Kann man zB bei C-Ober bestellen: https://www.c-ober.de/energieausweis/

Ich wünsche dir viel Erfolg mit dem Streitpärchen.

LandLady  
LandLady
Beiträge: 128
Registriert am: 21.03.2017


RE: Mietvertrag anfechtbar wegen fehlendem Energieausweis?

#3 von Otto , 28.02.2023 14:23

Es tut mir leid zu hören, dass es Unstimmigkeiten zwischen dir und deinen Mietern gibt. Wenn deine Mieter glauben, dass ihre hohen Heizkosten auf eine mangelhafte Dachdämmung und fehlende Rollläden zurückzuführen sind, solltest du dies überprüfen lassen, um sicherzustellen, dass das Problem tatsächlich besteht. Wenn das Problem tatsächlich auf mangelhafte Dämmung und fehlende Rollläden zurückzuführen ist, solltest du als Vermieter dafür sorgen, dass diese Mängel behoben werden, um die Heizkosten zu senken und das Wohlbefinden der Mieter zu verbessern. Wenn die Mieter den Mietvertrag aus diesem Grund anfechten wollen, solltest du einen Anwalt für Mietrecht konsultieren, um deine Rechte und Pflichten als Vermieter zu klären.


Unter "Anwalt Mietrecht" (Link entfernt durch Admin; keine Werbung!) findest du eine eine erste Anlaufstelle. Sie haben jahrelange Erfahrung im Mietrecht und können dir bei Fragen zur Kündigung, Anfechtung des Mietvertrags und anderen mietrechtlichen Angelegenheiten helfen. Sie sind bekannt für ihre kompetente und zugleich empathische Beratung. Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Wenn du weitere Fragen oder Bedenken hast, zögere nicht, dich an mich zu wenden.
Beste Grüße!

Otto  
Otto
Beiträge: 3
Registriert am: 26.10.2021

zuletzt bearbeitet 01.03.2023 | Top

RE: Mietvertrag anfechtbar wegen fehlendem Energieausweis?

#4 von Volker , 01.03.2023 14:38

Hallo Vermieter,

hier wird pauschal behauptet, dass ein Mangel vorliegt, der beseitigt werden muss.

Ob die Dämmung oder die Rollläden einen Mangel darstellen, richtig sich danach, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass bestimmte Heizkosten im Mietvertrag zugesichert worden sind. Auch wird in einem Mietvertrag bestimmt nichts stehen zur Qualität der Dachdämmung. Also liegt in einer nicht (den Anforderungen der Mieter) genügenden Dachdämmung auch kein Mangel der Mietsache (der gemieteten Wohnung).

Wenn im Mietvertrag zu den Rollläden eine Vereinbarung getroffen wurde und die Rollläden sind nicht eingebaut, besteht ein Mangel. Wenn es jedoch keine Vereinbarung über die Ausstattung der Wohnung mit Rollläden gibt, gibt es auch keinen Mangel.

Volker


Volker  
Volker
Beiträge: 686
Registriert am: 26.10.2010


   

Welcher Wäschekorb
Verzugszinsen - deutliche Anhebung ab 01.01.2023

Xobor Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen
Datenschutz