Traumwohnung in Aussicht

#1 von LandLady , 27.05.2019 15:02

Wir sind inzwischen den Weg gegangen und haben uns einige Wohnungen im Stadtgebiet gesucht.
Wir haben unsere Traumwohnung dann irgendwann gefunden und der Makler meinte, dass wenn es passt der Vertrag sofort unterschrieben werden kann, da waren wir natürlich Feuer und Flamme.
Nun wurden wir aber zu einem Treffen in die Verwaltung eingeladen für "einen zwanglosen Austausch".
Zählt nicht eigentlich eine mündliche Vereinbarung auch als eine Art Vertrag?

Die Hoffnung schrumpft gerade immer mehr.

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RE: Traumwohnung in Aussicht

#2 von JensSchiffer , 31.05.2019 10:10

Hab auch erst seit kurzem eine neue Wohnung, weiß also womit du dich rumschlägst. ;)
Es gibt einige Tricks worauf man achten kann, ich hab vorher ein bisschen recherchiert und bin dann an dieser Stelle fündig geworden.
Ich denke, man sollte sich auch nicht zu viele Sorgen machen, wie man ankommt. Schließlich will man nicht den Makler haben, sondern die Wohnung.
Dinge, auf die ich als Makler am meisten Wert legen würde sind: Pünktlichkeit, Sauberkeit und dass man seine Unterlagen alle mit hat. Und natürlich Höflichkeit, selbstverständlich!

Zum Thema mündliche Vereinbarung.. JA. Eigentlich schon. Es bleibt die Frage, wie er euer Gespräch aufgefasst hat, ob er dich nur nicht verlieren wollte als potenzielle Interessentin.
Wenn es wirklich deine Traumwohnung ist, geh zu dem Gespräch und überzeuge ihn erneut.. Viel Glück!


"Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht."

 
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RE: Traumwohnung in Aussicht

#3 von Jorge , 02.05.2020 23:23

Danke für den Link :)


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