Heizkostenabrechnung

#1 von Irm , 01.11.2010 11:54

Wegen einer Komplettsanierung haben wir im März 2010 in einem Teil des Gebäudes (Gewerbeteil )die Heizung ausgebaut.
Die neue Heizung wird erst wieder im Januar 2011 eingebaut,also in der neuen Abrechnungsperiode.
Verbrauchskosten und Grundkosten sind nur bis März angefallen.
Müssen für das verbleibende Jahr Grundkosten berechnet werden ?
Gruß Irm

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RE: Heizkostenabrechnung

#2 von Volker , 01.11.2010 12:12

Hallo Irm,

wenn ich das richtig verstanden habe, besteht seit März 2010 im Gewerbeteil des Gebäudes keine Heizmöglichkeit.

Wurde dieser Teil des Gebäudes über eine nach wie vor vorhandene Heizung (Zentralheizung) mit beheizt? Wird über diesen Brenner auch Warmwasser zur Verfügung gestellt? Falls beides nicht zutreffend ist, also die ausgebaute Heizung ausschließlich den Gewerbeteil mit Wärme versorgt hat, entfällt jegliche Heizkostenabrechnung ab März 2010.

Falls jedoch mit der nach wie vor vorhandenen Heizungsanlage nur in diesem Teil des Gebäudes keine Wärme mehr geliefert wird, ändert sich ab Ausbau die der Abrechnung zu Grunde zu legende Fläche. Bis März mit, ab März ohne Gewerbeanteil. Mit dem Wegfall der Fläche entfällt auch die Berechnung der Grundkosten.

Wie wird dieser Gewerbeteil derzeit beheizt? Oder ist es eine nicht beheizte und daher auch nicht benutzbare Fläche?

Volker

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RE: Heizkostenabrechnung

#3 von Irm , 01.11.2010 13:43

die Fläche wird gerade nicht beheizt und vor Neuvermietung umgebaut.
Die Heizung versorgt 3 Wohnungen und 270m² Gewerbefläche nur mit Heizung
Von den 270m² Gewerbe war ab März 220 m² ohne Heizungsanlage.
Dann rechne ich also bis März 270 m² und ab März 50 m²,hab ich das so richtig verstanden?
Irm

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RE: Heizkostenabrechnung

#4 von Volker , 01.11.2010 19:57

Hallo Irm,

bei Gewerbe und Wohnraum über eine Heizungsanlage kommt noch das Problem dazu, dass du die Gesamtkosten auf die Nutzergruppen "Gewerbe" und "Wohnen" vorweg aufteilen musst. Darauf kannst du nur verzichten, wenn die Kostenbelastung bei einer Nichtaufteilung für die Wohnraum-Mieter nicht höher ist als bei einer getrennten Abrechnung.

Lies dir die BGH-Urteile VIII ZR 334/08, VIII ZR 345/08 und VIII ZR 27/09 vom 25.11.2009 sowie VIII ZR 57/07 vom 16.07.2008 dazu durch.

Bezogen auf die Gewerbefläche ist die Reduzierung von 270 auf 50 richtig. Ich würde jedoch zwei Zeiträume in diesem Jahr abrechnen. Erster Zeitraum Heizung für die Gesamtfläche Gewerbe. Mit entsprechend ermittelten Brennstoffkosten. Zweiter Zeitraum Heizung Gewerbe mit 50 m². Als dritten Block die Wohnungen für das gesamte Jahr.

Volker


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zuletzt bearbeitet 01.11.2010 | Top

   

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