BK Abrechnung Wasser ?

#1 von s.hammer , 03.11.2010 11:08

Wertes Forum,

bisher habe ich in einem MFH 4WE das Wasser und Abwasser je Einheit nach Kaltwasserzählern abgerechnet.
Das Wasser für die Toilettenspülung und den Garten kam aus einem Brunnen über eine gesonderte Leitung, ohne Zähler und ohne Berechnung.

Ab und an muß die Pumpe resetet werden, das ist einigen Mietern zuviel, warum auch immer ?

Das Wasser an die Brunnenleitung anzuklemmen ist kein Problem, aber Zähler je Wohnung können nicht eingebaut werden,
da alles unter Putz liegt.

In Summe würde eine Differenz zwischen Hauswasserzähler und den 4 Wohnungszählern (150 cbm übern Daumen) entstehen.

Kann ich diese Differenz (Toilettenwasser) nach Personen umlegen ???

MFG S. Hammer


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RE: BK Abrechnung Wasser ?

#2 von Judy ( Gast ) , 03.11.2010 17:17

Gemischte Abrechnung, wenn Zähler vorhanden sind, dürfte schwierig werden, da zwingend, wenn Zähler vorhanden sind, nach Zählern abgerechnet werden muss. Wenn Du dann auf einen mieterfreundlichen Richter triffst, wird er Dir sagen, dass Du die Toilettenspülung an die Zähler anschließen musst, egal was es für ein Aufwand und Kosten für Dich bedeutet.

Wenn überhaupt, würde ich auf alle Fälle nach m² abrechnen. Sonst musst Du auch noch hinter den Mietern herrennen, wann wie viele Personen dort gewohnt haben oder zu Dauerbesuch waren. Solche Dinge schlägt Dir der Mieterverein und auch die Gerichte gerne um die Ohren, wenn der Mieter knapp bei Kasse ist. Daher rät eigentlich heute jeder von Abrechnung nach Personenzahl ab.

LG
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RE: BK Abrechnung Wasser ?

#3 von s.hammer , 04.11.2010 08:57

Moin und Danke erstmal,

zur Erläuterung, es gibt Kaltwasserleitungen mit Zähler(im Keller) vom Keller einzeln in jede Wohnung und ins DG (Ausbaureserve).

Bei den Toiletten (Brunnenwasser) geht nur 1 Leitung hoch im EG nach rechts und links und hoch in die darüberliegenden Bäder.
Warmes Wasser wird zur Vereinfachung der BK Abrechnung über Boiler in den Wohnungen erzeugt.

1 zusätzlicher Zähler am Beginn der Steigleitung des Brunnenwassers wäre noch machbar,
aber dann hab ich nur die Menge aller WE und die Gartenbewässerung getrennt.

Ich werde noch mal an den Sparwillen der Mieter appellieren,
200 cbm Wasser im Jahr kostenlos, und ein grüner Garten,
ist ja auch nicht zu verachten.

Gruss S. Hammer

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RE: BK Abrechnung Wasser ?

#4 von Volker , 04.11.2010 10:42

Hallo s.hammer,

falls ich "resetet" richtig einordne, ist das Instandhaltung. Wartungskosten dürften bei einer Pumpe nicht anfallen.

Wesentlich ist, was im Mietvertrag zu den Betriebskosten vereinbart wurde. Alles andere funktioniert nur (noch), wenn alle Mieter mit der Vertragsänderung einverstanden sind.

Grundproblem ist aber die verbrauchsabhängige Abrechnung für Wasser und Abwasser. Falls nur eine von vielen Wohnungen keine Wasseruhr hat, ist lt. BGH (VIII ZR 188/07) eine verbrauchsabhängige Abrechnung nicht möglich und daher nach Wohnfläche abzurechnen. Ein Kürzungsrecht wie bei Warmwasser oder Heizung entfällt jedoch beim Kaltwasser.

Was mich an Rande interessiert: Welche Meinung vertritt der örtliche Versorger zur Abwassereinleitung?

Volker


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RE: BK Abrechnung Wasser ?

#5 von Judy ( Gast ) , 04.11.2010 12:13

Falls von 4 Wohnungen nur eine keinen Zähler hat, ist trotzdem eine verbrauchsabhängige Abrechnung möglich, da die 3 Verbrauchsstellen nur von der Hauptwasseruhr abgezogen werden müssen und sich damit der Verbrauch der 4. Wohnung ergibt. So wird es auch gemacht, wenn z. B. im Laufes eines Jahres mal eine Wasseruhr ausfällt, was hier und da immer mal trotz guter Wartung vorkommen kann. Diese Art der Abrechnung akzeptiert sogar der Mieterverein ohne zu murren.

Ich habe ein 2-Familien-Haus in der Verwaltung, wo nur der Mieter oben eine separate Uhr hat. Das ist auch nach Prüfung der Brunata so zulässig, weil sich eben daraus zwangsläufig der Verbrauch des unteren Mieters ergibt.

LG
Judy

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RE: BK Abrechnung Wasser ?

#6 von s.hammer , 04.11.2010 12:43

@Volker

der Versorger hat keine Meinung aus Unkenntnis, der Brunnen ist schon seit 100 Jahren da und offiziell zur Gartenbewässerung.
Reset drücken, ist ein Knopf auf der Pumpe zu drücken, falls sie mal Luft gezogen hat oder auf Störung gegangen ist.
Nach 30 Minuten macht sie das auch von allein, laut Bedienungsanleitung.
(ich wollte ursprünglich mal im Alter selbst da einziehen, daher die extra Leitung, und ich finde es zu schade, aufbereitetes Trinkwasser durchs Klo zu spülen, wenn ein Brunnen/Regenwassersammelbehälter vorhanden ist.)

BK = im MV alle BK der neuen Betriebskostenverordnung benannt und die komplette Verordnung angehängt.

@ Judy

jede Wohnung hat ja einen eigenen Zähler für Trinkwasser,
nur das Wasser für die Toilettenspülung kommt über eine extra Leitung aus dem Brunnen...


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RE: BK Abrechnung Wasser ?

#7 von Judy , 08.11.2010 12:12

@ s.hammer

Das hatte ich auch so verstanden. Daher sehe ich ja die großen Probleme bei einer Teilabrechnung über Personen/m². Auf der einen Seite gibt es Zähler, auf der anderen Seite wird anders abgerechnet. Soweit ich weiß, ist es zwingend vorgeschrieben, dass man nach Verbrauch = Zähler abrechnet, wenn es Zähler gibt. Sind irgendwelche Wasserleitung aus welchen Gründen auch immer da nicht angeschlossen, könnte Dir das die gesamte Abrechnung sprengen, weil dann die Mieter auf die Idee kommen, dass die Zähler den Verbrauch nicht richtig erfassen, da keine ordnungsgemäße Installation vorliegt.

Ich kann Deine Denkweise sehr gut nachvollziehen, jedoch dürfte rechtlich nicht einfach durchzusetzen sein. Wenn jetzt die Mieter, obwohl sie erheblich Wassergeld sparen, nicht bereit sind, ab und an den Reset-Kopf an der Pumpe zu drücken, werden sie bestimmt nicht gewillt sein, dass Wasser auf diese Art und Weise zu bezahlen. Da ist Ärger vorprogrammiert. Gibt es keine Möglichkeit, dass man z. B. vom Waschbecken eine Leitung zum Wasserkasten der Toilette führt. Damit wäre dann ja das Problem gelöst.

LG
Judy

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RE: BK Abrechnung Wasser ?

#8 von s.hammer , 08.11.2010 14:38

Tja, Judy,

wenn das men ginge, als vorbildlicher Vermieter habe ich ja alle Bäder neu gemacht,
mit Vorwandinstallationen und schönen Hänge WC, damit die Mieter auch bequem darunter putzen können.

Als Schnelllösung wird ein neues Rückschlagventil in die Saugleitung eingebaut
und später eventuell bei Leerständen in der jeweiligen Wohnung die Leitung umgeklemmt.

Fliesen sind ja noch ein paar da :-)))

Gruß und Dank S. Hammer

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RE: BK Abrechnung Wasser ?

#9 von Vermieterheini1 , 08.11.2010 19:43

Hallo s.hammer,

ich sehe das genau so wie diejenigen, die die Gesetzeslage und die richterliche Rechtsprechung kennen.
Wasser vom Versorger über Zähler je Wohnung + Wasser vom Versorger für die WC-Spülung NUR über EINEN gemeinsamen Zähler für das ganze Haus, das ist extrem leicht angreifbar.
Dadurch ist deine Betriebs- und Nebenkostenabrechnung in der Position Wasserver- und Entsorgung ungültig!

Ich verstehe die - in diesem Fall - blöden Mieter nicht. Das WC-Spülwasser macht einen erheblichen Teil des Gesamtwasserverbrauches aus. Diese Menge kostenfrei (mit Ausnahme vom Pumpenstrom und den Warungskosten der Brunnenpumpe, die du hoffentlich umlegst) ist eine erhebliche Einsparung bei den Kosten für die Wasser- und Abwassergebühren. Als Mieter würde ich gerne ab und zu mal den Reset-Knopf drücken und ansonsten meinen Mund halten und das ganze genießen.

Du weist sicherlich, dass du diese Abwassermenge (von den 4 WC´s) dem Schmutzwasser-Entsorger unaufgefordert mengenmäßig (mit geeichtem Zähler!) melden musst und dafür Gebühren bezahlen musst.
Wenn das herauskommt, dann musst du für 10 zurückliegende Jahre nachzahlen. Da schätzt der Entsorger sehr großzügig zu seinen Gunsten die von dir als Vermieter unterschlagene Abwassermenge.
Vermutlich kommt noch eine saftige Strafe hinzu, wenn nicht ein Gerichtsverfahren. Lies mal die Satzung deines Schmutzwasser-Entsorgers.
Sobald ein Mieter sich über dich ärgert und dich verpfeift oder sich nur an ungünstiger Stelle verplappert bist du dran.

Mich wundert sowieso, dass der Waserversorger und der Schmutzwasser-Entsorger nicht schon längst von selber Verdacht geschöpft haben. Die Vorgenannten haben Statistiken mit dem durchschnittlichen Wasserverbräuchen.

Ich an deiner Stelle würde so bald wie möglich das WC in jeder Wohnung absperrbar an die "normale" Wasserversorgung anschließen.
Erst "umschalten" wenn ALLE Mietwohnungen auf einen Schlag umschaltbar sind, sonst beschweren sich die Mieter die vorher "umschaltet" wurden und verpetzen dich.
Aber auch nach der gleichzeitigen Umschaltung aller Wohnungen musst du mit Ärger wegen der deutlich höheren Kosten rechnen - auch mit Verpetzen!

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Gibt es denn keine technische Möglichkeit z.B. durch eine andere Brunnenpumpe, Pufferspeicher, Zusatzelektronik, Schwimmerschalter, schwimmende Entnahmenstelle, o.ä. das Resetten zu vermeiden?

Vermieterheini1  
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