Grunderwerbsteuer: Weitere Bundesländer drehen an der Steuerschraube

#1 von Volker , 05.11.2010 10:23

Wer ein unbebautes Grundstück oder ein Gebäude mit Grund und Boden
erwirbt, muss anstelle der Mehrwertsteuer Grunderwerbsteuer zahlen, die
in die Kassen der Bundesländer fließt. Der Steuersatz betrug bisher
einheitlich 3,5 %. Doch mit dieser Bundeseinheitlichkeit ist es seit
2007 vorbei. Im Zuge der Föderalismusreform wurde geregelt, dass die
Bundesländer den Steuersatz selber festlegen dürfen. Von dieser
wunderbaren Möglichkeit, an der Steuerschraube zu drehen, haben bereits
drei Bundesländer Gebrauch gemacht: Der Steuersatz wurde von 3,5 % auf
4,5 % angehoben in Berlin (seit 1.1.2007), in Hamburg (seit 1.1.2009)
und in Sachsen-Anhalt (seit 1.3.2010).

AKTUELL folgt nun Brandenburg diesen Beispielen und erhöht den
Steuersatz zum 1.1.2011 von 3,5 % auf 5 %. Ferner planen Bremen,
Niedersachsen und das Saarland, den Steuersatz im Jahre 2011 auf 4,5 %
anzuheben. Im Jahre 2013 will auch Schleswig-Holstein folgen.

Bei Erhöhung des Steuersatzes um einen 1,5 Prozentpunkte sind für ein
Grundstück im Wert von 300 000 EUR statt bisher 10 500 EUR künftig 15
000 EUR zu zahlen, also 4 500 EUR mehr. Daher lohnt es sich noch mehr
als bisher, beispielsweise Inventar, Möbel, Einbauküche, Sauna,
halbvoller Heiztank usw. aus dem Kaufpreis herauszurechnen und separat
im Kaufvertrag auszuweisen, denn darauf fällt dann keine
Grunderwerbsteuer an.

Volker  
Volker
Beiträge: 686
Registriert am: 26.10.2010


   

Mietrechtsreform als Mogelpackung

Xobor Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen
Datenschutz