Bundestag beschließt Reform der Krankenkassen-Finanzen – Krankenversicherungsbeiträge steigen
Der Bundestag hat am 12.11.2010 dem "Gesetz zur nachhaltigen und ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-Finanzierungsgesetz) zugestimmt. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats und wird am 1.1.2011 in Kraft treten. Es sieht u.a. einen Anstieg des Gesamtbeitrags von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5 % vor. Hiervon haben die Arbeitgeber 7,3 % und die Arbeitnehmer 8,2 % zu tragen.
Die Kernpunkte der Neuregelung im Überblick:
Neuer Beitragssatz: Die im vergangenen Jahr vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise mit Steuermitteln erfolgte Absenkung des Beitragssatzes der Krankenkassen um 0,6 % läuft zum Jahresende 2010 aus. Damit wird der paritätisch finanzierte Beitragssatz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder auf 14,6 % steigen. Weitere 0,9 % sind von den Arbeitnehmern allein zu tragen.
Planungssicherheit für Arbeitgeber: Der Arbeitgeberbeitrag wird auf 7,3 % festgeschrieben. Damit soll der Automatismus durchbrochen werden, dass Ausgabensteigerungen zwangsläufig zu steigenden Lohnkosten führen.
Zusatzbeiträge: Weitere Ausgabensteigerungen müssen die Krankenkassen durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Mitglieder finanzieren, die von Kasse zu Kasse variieren können. Wer mehr als 2,0 % seiner beitragspflichtigen Einnahmen für Zusatzbeiträge aufwenden muss, hat Anspruch auf einen sog. Sozialausgleich. Die über die Überforderungsgrenze hinausgehenden Zahlungen werden dann vom Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.
Private Krankenversicherung: Ein Wechsel von Arbeitnehmern in die private Krankenversicherung ist künftig wieder möglich, wenn ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem Jahr – statt wie bisher in drei Jahren – überschreitet.
Linkhinweis:
Für ein auf den Webseiten des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlichtes Informationspapier zur Neuregelung klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).
Quelle: Bundesgesundheitsministerium PM vom 12.11.2010