Arbeitgeber werden bei Insolvenzgeldumlage entlastet
Arbeitgeber brauchen im Jahr 2011 voraussichtlich keine Umlage für das Insolvenzgeld zahlen. Das Bundesarbeitsministerium hat in einer Verordnung vom 5.11.2010, die jedoch noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf, den Umlagesatz auf 0,0 % festgelegt. Grund hierfür ist die unerwartet positive wirtschaftliche Entwicklung in diesem Jahr und eine relativ starke Anhebung des Umlagesatzes im letzten Jahr.
Hintergrund:
Der Anspruch der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld wird durch eine von den Arbeitgebern zu zahlende monatliche Umlage finanziert, deren Höhe das Bundesarbeitsministerium alljährlich durch Rechtsverordnung festlegt. Zum 1.1.2010 war der Umlagesatz von 0,1 auf 0,41 % der Bruttolöhne angehoben worden. Die günstige wirtschaftliche Entwicklung in diesem Jahr hat allerdings bei der Insolvenzgeldumlage zu einem hohen Überschuss geführt. Der Umlagesatz soll deshalb zum 1.1.2011 auf 0,0 % festgesetzt werden.
Quelle: Bundesrat online