Kündigung wegen Nichtheizen der Mietwohnung

#1 von Vermieterheini1 , 26.12.2010 10:05

Mein Vermieter verlangt, dass ich auch bei längerer Abwesenheit meine Wohnung heize.
Darf er das?
Ihr Vermieter hat Recht.

Das Amtsgericht Hagen hat in seinem Urteil vom Dezember 2007 festgestellt, dass der Vermieter seinem Mieter kündigen kann, wenn dieser versäumt, regelmäßig zu heizen. Um Schäden durch Frost oder Schimmel zu vermeiden, sollte bei kurzer Abwesenheit die Temperatur 16 Grad nicht unterschreiten. Fahren Sie länger weg, ist eine Raumtemperatur von etwa 12 Grad ausreichend.

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RE: Kündigung wegen Nichtheizen der Mietwohnung

#2 von Volker , 27.12.2010 10:20

Hallo Vermieterheini1.

auch 12 °C bei längerer Abwesenheit führen dann zu Schimmel, wenn vor der Abwesenheit nicht ausreichend gelüftet und (nach dem Lüften) auch (wieder) geheizt wurde.

Für die Aufnahme unter Gerichtsurteile fehlt Aktenzeichen und das genaue Datum der Entscheidung.

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RE: Kündigung wegen Nichtheizen der Mietwohnung

#3 von Lost_in_Space , 10.01.2011 20:34

Leider in der Praxis kaum nachweisbar es sei denn, man installiert geeignete Überwachungstechnik in der Wohnung....oh, das gibt bestimmt Geschrei vom Datenschutzbeauftragten der Klimalogger bestimmt als Angriff auf persönliche Daten ansieht...

LiS

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