Erhöhung der Umlage für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft
Die Umlage 2 wird erhoben, um die Aufwendungen des Arbeitgebers bei Schwangerschaft und Mutterschaft auszugleichen. Ab dem 1. Januar 2011 wird der Umlagesatz von 0,07 Prozent auf 0,14 Prozent angehoben. Grundlage für die Kalkulation des Umlagesatzes ist das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben sowie deren voraussichtliche Entwicklung. Während die Einnahmen geringer ausfielen als angenommen, stiegen die Ausgaben deutlich stärker als erwartet. Da die Leistungen in der Arbeitgeberversicherung durch die Umlagen finanziert werden, ist eine Anhebung des Umlagesatzes notwendig.
Quelle: http://www.minijob-zentrale.de/