Hallo,
ohne näher auf die Gründe eingehen zu wollen, frage ich mich gerade, mit welcher Frist kann ich einem Mieter fristgerecht kündigen?
Der Mietvertrag begann in 11/2004. Demzufolge hat der VM eine Kündigungsfr. von 6 Monaten. Die Kündigung soll nächsten Monat am 4 zugehen.
Demzufolge muss in der fristg Kündigung der 04. Aug als Ablauf des Mietverhältnisses erwähnt werden?
Klaus
Beiträge: | 9 |
Registriert am: | 05.01.2011 |
Hallo Klaus,
wenn die Kündigung dem Mieter am 04. Februar 2011 zugeht, ist der dritte Werktag im Monat Februar bereits verstrichen. Daher gilt diese Kündigung erst als Kündigung zum 30. August 2011.
Bei einem Zugang beim Mieter bis zum dritten Werktag des Monats Februar gilt die Künigung bei einer Frist von sechs Monaten zum 30. Juli 2011.
Nachzulesen im § 573 c BGB.
Volker
Beiträge: | 686 |
Registriert am: | 26.10.2010 |
Hallo Volker,
vielen Dank!
Beiträge: | 9 |
Registriert am: | 05.01.2011 |
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