Kündigungsfrist fristgerechte Kündigung

#1 von KlausP , 29.01.2011 10:03

Hallo,

ohne näher auf die Gründe eingehen zu wollen, frage ich mich gerade, mit welcher Frist kann ich einem Mieter fristgerecht kündigen?
Der Mietvertrag begann in 11/2004. Demzufolge hat der VM eine Kündigungsfr. von 6 Monaten. Die Kündigung soll nächsten Monat am 4 zugehen.

Demzufolge muss in der fristg Kündigung der 04. Aug als Ablauf des Mietverhältnisses erwähnt werden?

Klaus

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RE: Kündigungsfrist fristgerechte Kündigung

#2 von Volker , 29.01.2011 14:25

Hallo Klaus,

wenn die Kündigung dem Mieter am 04. Februar 2011 zugeht, ist der dritte Werktag im Monat Februar bereits verstrichen. Daher gilt diese Kündigung erst als Kündigung zum 30. August 2011.

Bei einem Zugang beim Mieter bis zum dritten Werktag des Monats Februar gilt die Künigung bei einer Frist von sechs Monaten zum 30. Juli 2011.

Nachzulesen im § 573 c BGB.

Volker


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zuletzt bearbeitet 29.01.2011 | Top

RE: Kündigungsfrist fristgerechte Kündigung

#3 von KlausP , 01.02.2011 18:25

Hallo Volker,

vielen Dank!

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