Äste vom Nachbarbaum

#1 von Vermieterheini1 , 05.02.2011 07:50

Äste, die vom Nachbargrundstück herüberragen, darf der Grundstückseigentümer nicht einfach absägen. Zuerst muss er dem Nachbarn eine angemessene Frist auferlegen, in der jener die Bäume selbst stutzt. Für Bäume, die unter dem Schutz der Baumschutzsatzung stehen, ist eine behördliche Genehmigung zu beantragen. Sonst kann das Amt ein Bußgeld verhängen. OLG Hamm, Aktenz. 3 Ss 0Wi 494/01

Vermieterheini1  
Vermieterheini1
Beiträge: 123
Registriert am: 07.11.2010


   

Zahlung nur auf benanntes Mietkautionskonto
Diverse Urteile zum Mietrecht

Xobor Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen
Datenschutz