Zahlung nur auf benanntes Mietkautionskonto

#1 von Vermieterheini1 , 05.02.2011 08:52

Mein Vermieter besteht darauf, dass ich die Kaution in bar zahle. Weil ich das nicht akzeptiere, droht er jetzt mit Kündigung. Kommt er damit durch?

Nein, entschied der Bundesgerichtshof erst vor wenigen Tagen (VIII ZR 98/10 vom 13. Oktober 2010). Der Aufforderung zur Barzahlung der Kaution muss der Mieter nicht folgen. Er kann stattdessen fordern, dass der Vermieter ihm ein „insolvenzfestes” Konto nennt, auf dem er die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen wird. Kündigt der Vermieter den Vertrag, weil er auf Barzahlung besteht, so ist dieser Rauswurf unwirksam. Zweck dieser Regel ist, die Kaution vor etwaigen Gläubigern zu schützen, die in das Vermögen des Vermieters pfänden.


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zuletzt bearbeitet 06.05.2011 | Top

   

BGH VIII ZR 267/09 - Ausgleich Mietrückstand vor Ablauf der Kündigungsfrist
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