Hinweise zur Zwangsversteigerung

#1 von Vermieterheini1 , 05.02.2011 07:58

Gutachten genau lesen!
Des einen Freud ist des anderen Leid: Wächst dem einen die Finanzierung des Eigenheims über den Kopf, kann der andere auf ein Schnäppchen hoffen.
Zwangsversteigerung heißt das Schlüsselwort. Mehrere Zehntausend Immobilien wechseln auf diese Weise jährlich den Besitzer. Wer zuschlagen will, sollte allerdings gut vorbereitet zum Gericht gehen.
Zu den Hausaufgaben gehört der Probebesuch von Versteigerungen. „Ein paar Termine sollte man vorher angucken, um sich mit den Abläufen vertraut zu machen”, rät Claudia Kammermeier, Sprecherin des Bunds deutscher Rechtspfleger in Düsseldorf. Interessenten sollten während der Übungstermine sowohl auf den Ablauf achten als auch auf mit der Immobilie verknüpfte besondere Anforderungen, die zur Sprache kommen können. Kammermeiers Tipp lautet: In eine Versteigerung wird mindestens genau so viel Zeit investiert wie in einen Hauskauf.
Verantwortlich für Zwangsversteigerungen sind die Amtsgerichte. Interessenten haben mehrere Möglichkeiten, sich über Termine zu informieren: Erstens über den Aushang beim Gericht. Zweitens per Zeitungsinserat. Solche Annoncen finden sich häufig im Immobilienteil. Eine dritte Informationsmöglichkeit ist das Internet. Unter der Adresse www.zvgportal.de veröffentlicht die Fa. Argetra - kostenpflichtig -von zahlreichen Gerichten die Versteigerungstermine.
Ist ein interessantes Objekt gefunden, empfiehlt der Fachbuchautor Günter Mayer als nächsten Schritt Adresse, Ansprechpartner und Aktenzeichen zu notieren. „Wenn später Fragen zu stellen sind, geht ohne Aktenzeichen nichts”, weiß Mayer. Danach ist es Zeit für die Besichtigung. Zumindest von außen sollten sich Bieter ein Bild machen.
Der in Berlin ansässige Verband Privater Bauherren (VPB) rät, einen Bausachverständigen mitzunehmen. Er kann neuralgische Punkte wie Feuchtigkeit, Fenster, Umbauten erkennen. Ein Blick ins Innere ist nur mit der Erlaubnis des Eigentümers möglich. Bei Eigentumswohnungen empfiehlt sie ein Gespräch mit dem Verwalter, um Näheres über Umlage, geplante Umbauten, Sanierungen oder mögliche Probleme zu erfahren.
Ein weiteres Muss ist das Lesen des Sachverständigen-Gutachtens, das im Gericht eingesehen werden kann. Im Unterschied zum Interessenten hat der Gutachter Haus oder Wohnungen in der Regel auch von innen gesehen. Er listet unter anderem Knackpunkte auf wie Wegerechte oder das lebenslange Wohn-recht für Oma und Opa. Weil dafür erst im Versteigerungstermin konkrete Summen verkündet werden, „muss man aufpassen und dies beim Gebot einkalkulieren”, sagt Kammermeier.
Wer 100 000 Euro ausgeben will, die Rechte aber mit 50 000 Euro zu Buche schlagen, sollte nur ein Gebot über 50 000 Euro abgeben.
Wichtig ist deshalb: Jeder muss seine Höchstgrenze vorher ausloten, damit er sich nicht mitreißen lässt, wenn es hoch hergeht. In dem Fall droht dem neuen Eigentümer das Schicksal des Vorgängers: der finanzielle Ruin.

editiert von Volker am 08.02.2011


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zuletzt bearbeitet 08.02.2011 | Top

   

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