Eltern haften FAST NIE für ihre Kinder!

#1 von Vermieterheini1 , 06.02.2011 08:07

Ein Kind zerdeppert die Fensterscheibe des Nachbarn. Ein anderes plündert das Süßigkeitenregal im Supermarkt. Ein Siebenjähriger bricht sich den Arm, als sein gleichaltriger Freund ihn schubst.

Fragen und Antworten zur Haftung.

Wann sind Kinder für ihre Taten verantwortlich?

Unter sieben Jahren ist es nicht deliktfähig. Das heißt: Es gibt für den Schaden rechtlich keinen Schuldigen.
Verfügt die Familie über eine private Haftpflichtversicherung, muss diese den Schaden NICHT zahlen.
Im Straßenverkehr gilt das bis zum Alter von zehn Jahren.
Wollen Eltern unabhängig von der Frage, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht, versichert sein, muss die Haftpflichtversicherung ,deliktunfähige' Kinder mitversichern.

Muss die geöffnete Schokotüte im Supermarkt bezahlt werden?
Nicht bei Kindern unter sieben Jahren.
Sind sie zwischen sieben und 18 Jahren alt, hängt die Haftung von der Entwicklung und Einsichtsfähigkeit des Kindes ab.
Eltern haften nur, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen.
Lag die Schokotüte leicht zugänglich an der Kasse und waren die Eltern mit dem Bezahlen ihres Einkaufes abgelenkt, trifft sie keine Schuld.
Dem Ladeninhaber hingegen kann eine Mitschuld unterstellt werden, da die Warenauslage an Kassen meist Kinder anspricht und leicht zugänglich ist.
Mit diesem Argument können Eltern sich gegen eventuelle Forderungen wehren.
Anders verhält es sich, wenn Ware aus dem Regal entwendet wird - hier haben Eltern mehr Zeit, sich dem Kind zu widmen.

Wer haftet, wenn im Kaufhaus eine Vase zerbricht?
Hier gelten dieselben Haftungsregeln wie im Supermarkt. Zunächst ist das Alter des Kindes zu berücksichtigen und dann die konkrete Situation. So müsste festgestellt werden, wo die Vase stand - sicher postiert oder aus werbestrategischen Gründen leicht zugänglich. Je leichter die Vase zugänglich war, umso höher die Gefahr, dass die Ware beschädigt wird.
Kindergeburtstag: Ein Gastkind zerdeppert eine Scheibe.
Wer sich absichern möchte, schließt eine Privathaftpflicht mit Deliktunfähigkeits-Klausel ab.
Der Bund der Versicherten rät::
Mitversichert sein sollten Schäden durch Kinder bis zu sieben Jahren mindestens bis 20.000 € Schadenssumme. Und die durch Kinder bis zehn Jahre verursachten Schäden im Straßenverkehr.

Kinder schlafen gerne bei Freunden. Wer trägt die Verantwortung?
Die Aufsichtspflicht kann delegiert werden. Hier von den Eltern des Kindes auf die Eltern des gastgebenden Kindes. Bricht sich ein Gastkind den Arm und der Fall landet vor Gericht, so wird eventuell geprüft, ob ein Auswahlverschulden vorliegt - wenn beispielsweise einem Elf-jährigen die Aufsicht über eine Gruppe Sechsjähriger übertragen wurde. Es kann auch geprüft werden, wie sich das Kind den Arm gebrochen hat. Sind die Kinder nachts aus dem Fenster geklettert? Wenn so etwas schon einmal passiert ist, sind besondere Vorkehrungen zu treffen.

Das Kind fällt auf der Rolltreppe aus dem Kinderwagen und verletzt sich.
Hier geht es darum, ob die Sorgfaltspflicht verletzt wurde, oder nicht. Eltern nutzen die Rolltreppe auf eigenes Risiko. Geht so ein Fall vor Gericht, kann eine Rechtschutzversicherung die Eltern vor hohen Anwalts- und Verfahrenskosten schützen.

Wer hat die Aufsichtspflicht, wenn das Kind im Schwimmbad auf Glas tritt?
Es haftet der Betreiber des Schwimmbades. Wenn dieser jedoch nachweisen kann, dass die Wege in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden, wird es schwieriger. Der Bademeister hat nur die Aufsichtspflicht für das Becken. Bei einem Asthma-Anfall im Wasser zusätzlich zu den eventuell anwesenden Eltern.

Das Kind zerkratzt beim Spiel ein Auto.
Im Kindergarten wird die Aufsichtspflicht an die Einrichtung delegiert. Kindergärten verfügen über eine Haftpflichtversicherung, die deliktunfähige Kinder einbezieht.
Seit 2002 sind Kinder für Schäden, die sie einem anderen bei einem Unfall im Straßenverkehr durch Fahrlässigkeit zufügen, erst ab Vollendung des zehnten Lebensjahres verantwortlich.

Nachwuchs im Mietshaus - müssen die Nachbarn informiert werden?
Nein, denn Gerichtsurteile besagen, dass Hausbewohner Babyschreien selbst in Ruhezeiten ertragen müssen. Außer, den Eltern ist eine Schuld nachzuweisen. Geräusche spielender Kinder sind, so die Richter, „grundsätzlich allen anderen Menschen zumutbar.”


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zuletzt bearbeitet 06.02.2011 | Top

   

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