Offener Briefkasten

#1 von Judy , 17.02.2011 09:01

In einem 4-Familienhaus sieht ein neuer Mieter nicht ein, dass er seinen Briefkasten verschließen soll. Das Schloss funktioniert einwandfrei und es sind ihm auch Schlüssel zum Briefkasten bei der Wohnungsübergabe überreicht worden. Es handelt sich um eine Briefkastenanlage, wo der Postbote die Briefe von außen einwirft und die Mieter die Briefe von innen entnehmen. Andere Mieter beschweren sich über den offenen Briefkasten, weil die offene Briefkastentür im Treppenhaus häufig vorsteht und somit stört, wenn man z. B. mit einem Waschkorb in den Keller will oder mit dem Fahrrad aus dem Keller. Außerdem hat sich der Mieter, der den Kasten darunter hat auch schon an der offenen Klappe verletzt. Neben der Briefkastenanlage steht auch der Rollator einer gehbehinderten Frau. Wenn diese Dame nun einmal etwas unachtsam den Rollator aus der Ecke holt, kann es gut passieren, dass die Briefkastentür abbricht. Wer zahlt dann den Schaden? Der Mieter bestimmt nicht.

Ich hatte dem Mieter einen Brief geschrieben und an seine Vernunft appelliert. Leider ohne Erfolg. Jetzt würde ich ihn gerne abmahnen und über diesen Weg zwingen, den Briefkasten abzuschließen. Der Mieter ist auch sonst nicht sehr zuverlässig - schleppende Mietzahlungen. Hat jemand eine Idee, wie ich das Problem in den Griff bekommen kann?

LG
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RE: Offener Briefkasten

#2 von Volker , 17.02.2011 14:01

Hallo Judy,

ich würde als erstes Abmahnen. In der Abmahnung alle Argumente für das Verschließen aufführen und ankündigen, dass die Briefkasten-Innentür am TTMMJJJJ entfernt wird, wenn der Mieter diese weiterhin nicht Verschließen will. Schäden durch Postverlust o. ä. würden dann ausschließlich zu seinen Lasten gehen.

Als nächstes jede verspätete Mietzahlung abmahnen. Mit Hinweis auf mögliche Folgen.

Wenn dann nach Abmahnung mit Hinweis auf die Folgen erneut unpünktlich gezahlt wird, das Mietverhältnis kündigen.

Du solltest dich innerlich darauf einstellen, dass das Verhalten des Mieters sich nicht ändern wird und du dann irgendwann auch kündigen musst.

Volker

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RE: Offener Briefkasten

#3 von akahenke , 17.02.2011 18:12

das problem löst sich doch von selbst wen ab und zu die post verlorengeht.

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RE: Offener Briefkasten

#4 von Judy , 21.02.2011 08:19

Danke für die Antworten.

Leider habe ich es hier mit einem besonders stumpfen Mieter zu tun. Dem ist so ziemlich alles egal. Fehlende Miete habe ich schön jeden Monat abgemahnt. Beim letzten Mal habe ich ihm mitgeteilt, sollte auch im März die Miete nicht pünktlich da sein, werde ich sofort ohne weitere Mahnung einen Mahnbescheid gegen ihn beantragen. Außerdem drohe ihm die Kündigung wegen fortlaufender unpünktlicher Zahlung. Selbst diese Drohung schockt den Menschen nicht. Der Eigentümer der Wohnung hat Angst vor weiteren Kosten, falls es zur Zwangsräumung kommt. Wenn ich ihm versprechen kann, dass der Mieter nach der Kündigung auszieht, kann ich ihn gerne kündigen. Ansonsten ist ihm verspätete Zahlung lieber als keine. Das sind die Freuden der Verwaltung. WEnn nichts passiert, sind meine Waffen für die Zukunft stumpf.

Ich selber habe mir auch diesen Mieter nicht ausgesucht, sondern er kaum über den Bekannten vom Eigentümer. Inzwischen vermute ich, dass er aus der letzten Wohnung wohl wegen seines Verhaltens rausgeflogen ist und bei mir die Selbstauskunft nie geschafft hätte. Seine Möbel stehen nach wie vor im Keller und auch innen, soweit man vom Fenster aus sehen kann, macht das alles keinen guten Eindruck.

Ich werde da heute noch einmal vorbeifahren und schon mal sicherheitshalber einen Brief mit einer Abmahnung mitnehmen. Es ist davon auszugehen, dass der Briefkasten nach wie vor offen steht. Auch eine Demontage der Tür wird den Mieter nicht davon abhalten, die Tür zu verschließen. Postverlust ist ihm egal. Er steht wohl auf dem Standpunkt, was ich nicht bekommen habe, brauche ich auch nicht zu beachten. Eben ein echter Chaot.

LG
Judy

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RE: Offener Briefkasten

#5 von Volker , 21.02.2011 18:35

Zitat von Judy
Danke für die Antworten.

Leider habe ich es hier mit einem besonders stumpfen Mieter zu tun. Dem ist so ziemlich alles egal. Fehlende Miete habe ich schön jeden Monat abgemahnt. Beim letzten Mal habe ich ihm mitgeteilt, sollte auch im März die Miete nicht pünktlich da sein, werde ich sofort ohne weitere Mahnung einen Mahnbescheid gegen ihn beantragen. Außerdem drohe ihm die Kündigung wegen fortlaufender unpünktlicher Zahlung. Selbst diese Drohung schockt den Menschen nicht. Der Eigentümer der Wohnung hat Angst vor weiteren Kosten, falls es zur Zwangsräumung kommt.

....

Ich werde da heute noch einmal vorbeifahren und schon mal sicherheitshalber einen Brief mit einer Abmahnung mitnehmen. Es ist davon auszugehen, dass der Briefkasten nach wie vor offen steht. Auch eine Demontage der Tür wird den Mieter nicht davon abhalten, die Tür zu verschließen. Postverlust ist ihm egal. Er steht wohl auf dem Standpunkt, was ich nicht bekommen habe, brauche ich auch nicht zu beachten. Eben ein echter Chaot.

LG
Judy



Hallo Judy,

unter diesen Voraussetzungen würde ich vom Eigentümer/Vermieter mir jedes Nicht-Tätigwerden ausdrücklich schriftlich bestätigen lassen.

Abmahnungen brauchst du auch nicht in den offenen Briefkasten einwerfen, wenn allgemein bekannt ist, dass der Briefkasten oftmals offen bleibt. Dann hast du das Problem des Beweisen-Können des Zugangs der Abmahnung.

Wenn du hier Sicherheit bekommen willst, bleibt dir nur der GV. Oder der "gerichtsfeste" Zeuge, der aber auch bestätigen muss, dass der Briefkasten zum Zeitpunkt des Einwurfs verschlossen war.

Volker


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zuletzt bearbeitet 21.02.2011 | Top

RE: Offener Briefkasten

#6 von Judy , 22.02.2011 09:30

Hallo Volker,

danke für den Hinweis. Der Briefkasten war natürlich offen und ich habe die Abmahnung eingelegt. Vielleicht hilft ja alleine das Wort Abmahnung ein wenig. Große Hoffnungen habe ich nicht. Verschlossen wird dieser Briefkasten von diesem Mieter wohl nicht mehr.

Da auch der GV Geld kostet und der Eigentümer sparen will, soll er nun machen, was er will. Ich werde dem Eigentümer heute auch einen Brief schreiben, auf die Probleme hinweisen und nachfragen, wie es weitergehen soll. Damit dürfte ich dann auf der sicheren Seite sein, soweit das überhaupt möglich ist. Es ist echt ätzend, wenn die Eigentümer immer eine Superverwaltung wollen, aber sobald es Geld kostet, ist ja alles nicht mehr schlimm. Wenn dann das Kind in den Brunnen gefallen und etwas passiert ist, ist das Geschrei mal wieder richtig groß. Aber so sind sie nun mal ...

LG
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