pro Google street view

#1 von Adele , 20.11.2010 17:05

Hallo Ihr Lieben,
ich bin auch wieder bei Euch gelandet und muß gleich meinen Ärger loswerden.
Seit kurzem ist "Google street view" online. Voll freudiger Erwartung wollte ich mein Haus anschauen - und was seh ich: es ist gepixelt.
Die Rechtslage für die Unkenntlichmachung von Häusern im "Google street view" ist nicht nachvollziehbar. Warum soll es rechtens sein, auf Antrag einzelner Mieter - auch gegen den erklärten Willen des Hauseigentümers - Häuser zu "verpixeln" und so unkenntlich zu machen.
Wenn sich potentielle Mieter die Umgebung "googeln" wollen, erkennen sie das angebotene Objekt nicht und dem Eigentümer entsteht ein wirtschaftlicher Schaden. So schießt - wie auch in vielen anderen Fällen - falsch verstandener Datenschutz weit über das Ziel hinaus.
Wo ist der Unterschied zur Begehung und der Fotografie von Objekten vom öffentlichen Grund - der Straße - aus, das ohne Einschränkung gestattet ist?

Viele Grüße
Adele

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RE: pro Google street view

#2 von Judy , 22.11.2010 09:04

Also ich sehe Google street view mit sehr gemischten Gefühlen, weil man ja immer wieder hört, dass Google nicht besonders sorgfältig mit Daten umgehen. Vor einiger Zeit habe ich einen Bericht gesehen, wo durch die Autos auch über Zäune hinweg in Gärten, wo Kinder z. b. in Planschbecken spielten, Aufnahmen gemacht haben. Auch dunkle Gestalten können sich so einfacher ein Bild davon machen, was für eine Gegend es ist und ob dieses für 'einen Besuch' lohnend ist, ohne sich vorher mal sehen zu lassen.

Jeder Hans und Franz meint heute das Recht zu haben, fremde Häuser, Gärten etc. zu fotografieren, ohne einmal gefragt zu haben. Wenn man sieht was z. B. bei Facebook mit mal eben so aufgenommenen Bildern passiert, wenn sie von lieben Mitschülern oder Partygästen einfach ins Netz gestellt wurden, finde ich es richtig, dass man ein Widerspruchsrecht hat. Ich sehe auch einen Unterschied, ob man sein Objekt für eine Vermietung kurze Zeit ins Netz stellt oder ob man rund um die Uhr täglich Zugriff darauf hat.

Wer sagt Dir denn, dass Deine Mieter eine Verpixelung beantragt haben? Das kann auch ein Nachbar oder sonstig Wer gewesen sein, der sein/Dein Haus nicht im Netz gezeigt haben wollte. Das ist ja gerade auch ein Punkt. Google prüft nicht, ob jemand die Berechtigung hatte, eine Verpixelung zu beantragen. Man hat auch ein Recht auf Auskunft, wer die Verpixelung beantragt hat. So jedenfalls ein Radiobericht am Tag, als Google street view freigeschaltet wurde.

LG
Judy

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RE: pro Google street view

#3 von Adele , 22.11.2010 10:54

verzeiht mir, aber ich glaube, daß der Datenschutz für das Fußvolk, den sogenannten einfachen Leuten, sehr gespaltene Informationen anbietet.
Alle Werbefirmen, oder was weiß ich, wie man das auf englisch bezeichnet, haben mehr Informationen über meine Gewohnheiten als mein Mann .
Wieso hat sogar mein Nachbar das Recht mein Haus zu verpixeln?
Damit bin ich keinesfalls einverstanden und laufe Sturm gegen alle die mir einfallen.

Viele Grüße
Adele


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zuletzt bearbeitet 22.11.2010 | Top

RE: pro Google street view

#4 von Judy , 22.11.2010 16:24

Vieles hat man ja auch selber in der Hand, wenn man z. B. jede Rabattkarte nutzt und überall die Speicherung der Daten für 'eigene' Werbung freigibt. Braucht man wirklichen jeden Newsletter?

Gerade google gehört ja auch zu den ganz tollen Datensammlern. Daher finde ich es sehr gut, dass sehr viele verlangt haben, dass das Haus verpixelt wird. Irgendwo müssen die Bürger ja anfangen sich zu wehren. Ist Euch schon mal aufgefallen, dass, wenn ihr z. B. in einem Reiseportal nach einer Urlaubsreise in einem Land schaut, dass euch dann z. B. bei donnerwetter oder wetter-online genau Hotels in diesem Reisegebiet angezeigt werden? Da weiß man doch gleich, wie toll diese Unternehmen mit den Daten umgehen und wo schon abgegriffen wird. Daher eben immer so wenig wie eben möglich von sich selber preisgeben.

LG
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RE: pro Google street view

#5 von s.hammer , 23.11.2010 15:36

Hallo,

ich bin dann mal gegen verpixelung !!

Die Bilder sind aus Mitte 2009, also kaum aktuell genug um einen Buch zu planen.

Bei mir stehen inzwischen ganz andere Bäume, einige Häuser wurden zwischenzeitlich neu gebaut, also mal wieder viel Lärm um nichts.

Schlecht ist natürlich das jeder, auch der Nachbar , unse´re Häuser pixeln lassen kann.

Ich glaub ich hab das Brandenburger Tor gemietet und werd es mal Pixeln lassen, also schaut mal ab und an nach ob es noch zu sehen ist.

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RE: pro Google street view

#6 von Adele , 14.12.2010 12:53

von google bekam ich heute ein Antwortschreiben. Zwar auch nur das allgemeine "wischi waschi", mit der abschlägigen Rückgängimachung der Pixelung.
Immerhin wurde der Brief in einen Umschlag gesteckt und an mich adressiert, was die anderen angeschriebenen Stellen nicht für nötig befunden haben.
Allen voran hat sich mein zuständiger Hausbesitzerverein, mit den teuersten Jahresbeiträgen einer Großstadt, komplett tot gestellt - nicht zum erstenmal bei einer unbequemen Anfrage.

Ich werde mich weiter beschweren.

Viele Grüße
Adele

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RE: pro Google street view

#7 von melanie20260 , 20.01.2011 21:07

"dem Eigentümer entsteht ein wirtschaftlicher Schaden'

Hallo Adele, da bin ich ganz deiner Meinung. Ich weis gar nicht was die alle gegen Google view haben. Jeder Verbrecher muss -insofern er denn was abartiges plant - ohnehin die Gegend abfahren. Den die Daten aus google sind nicht aktuell.

Aber ein Mietinteressent will sich sicherlich dein Haus und die Gegend anschauen. Fast 100 % der jungen Leute schauen heute ins Netz.

Schade, dass die Pixelung nicht Rückgäng gemacht werden kann.

Vielleicht kannst du rauskriegen, WER das veranlasst hat, denn eines ist klar, dir ist 1. ein Schaden entstanden und 2. das ist doch dein Haus, oder irre ich mich da ?

melanie20260  
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RE: pro Google street view

#8 von Judy , 21.01.2011 13:50

Wenn die Daten so alt sind, sind sie auch für eine Neuvermietung nicht mehr interessant. Da kann sich die Nachbarschaft bzw. der Zustand der umliegenden Häuser auch deutlich verändert haben. Es steht ja jedem Eigentümer frei, Bilder von seinem Haus z. B. bei Immobilienscout 24 ins Netz zu stellen.

Wo bitte soll hier ein Schaden entstanden sein? Ich finde es richtig, dass das Persönlichkeitsrecht noch über den Schutz von Profit gestellt wird. Man sollte vielleicht mal darüber nachdenken, warum viele Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens sich für eine Verpixelung entschieden haben, wenn alles so harmlos ist. Was so alles mit fremden Daten angestellt wird, kann man doch jeden Tag erneut in der Zeitung lesen.

LG
Judy

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RE: pro Google street view

#9 von Volker , 18.02.2011 12:40

Hallo Vermieter und Grundstückseigentümer,

auch wenn es keinen direkten Bezug zum Thema "Google street view" hat, der Hinweis auf jetzt veröffentlichte Entscheidungen des BGH zum Thema Fotografieren des Grundstücks.

Die Rechte und ggf. Pflichten des Grundstückseigentümers sind in den Urteilen V ZR 44/10, V ZR 45/10 und V ZR 46/10 vom BGH zusammen gestellt. Interessierten wird empfohlen, die Begründungen zu lesen.

Volker


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zuletzt bearbeitet 18.02.2011 | Top

   

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