Neue Masche bei Nachforderungen aufgrund BK-Abrechnung?

#1 von Volker , 22.02.2011 15:58

Hallo Vermieter,

mit Urteil VIII ZR 107/08 hatte der BGH am 21. Januar 2009 darauf hingewiesen, dass der Vermieter für den Zugang der Betriebskostenabrechnung beim Mieter beweispflichtig ist.

Es könnte eine neue Masche von Anwälten sein, die das Mandat des Mieters wörtlich nehmen:

Bevor langwierig Einzelpositionen der Abrechnung angegriffen werden, wird behauptet, die Abrechnung ist nicht oder nicht rechtzeitig vor Ablauf der Abrechnungsfrist beim Mieter eingegangen.

Welcher Vermieter kann dann beim langjährig "unauffälligen" Mieter, der die Abrechnung aufgrund des von der Mietwohnung abweichenden Wohnsitzes des Vermieters - wie bisher üblich - mit der Post erhalten hat, nachweisen, dass die Abrechnung rechtzeitig dem Mieter zugegangen ist.

Spitze sind dann die "Fach"-Anwälte, die umgehend eine negative Feststellungsklage erheben, wenn der Vermieter die Nachzahlung anmahnt. Dann "darf" der Vermieter nicht nur auf seine Nachforderung verzichten, sondern auch noch die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren für die Klage zahlen. Daher spätestens bei Klageerhebung sofort mitteilen, dass Ansprüche aus der BK-Abrechnung nicht (mehr) erhoben werden.

Volker


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zuletzt bearbeitet 22.02.2011 | Top

RE: Neue Masche bei Nachforderungen aufgrund BK-Abrechnung?

#2 von wolf , 14.04.2011 07:41

Ich selbst war im letzten Jahr erst knapp vor der Frist fertig und hab deswegen über den Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Manche Mieter haben sich zwar darüber gewundert, aber macht ja nix. Zumindest hatte ich dadurch keine Probleme. Und Kandidaten dafür hab ich glaub inzwischen.
Auf meinen Abrechnungen werden übrigens beide Mieter genannt, wenn auch beide den Mietvertrag unterschrieben haben. Der GV hat dann natürlich auch beide Mieter einzeln angeschrieben, also nicht "Familie xy" sondern "Herr xy" und "Frau xy". Das war mir vorher nicht so bewusst und hat dann natürlich auch extra gekostet.
Trotz allem ist das im Bedarfsfall die günstigere Variante.

Der Wolf

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RE: Neue Masche bei Nachforderungen aufgrund BK-Abrechnung?

#3 von KlausP , 30.05.2011 21:05

Hi,

ich mache das schon immer mit "Einwurf durch Boten" . Ich lasse mir v Boten quittieren, dass er zugestellt hat und den Inhalt zur Kenntnis bekommen hat. Anders geht das heute nicht mehr.

Klaus

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RE: Neue Masche bei Nachforderungen aufgrund BK-Abrechnung?

#4 von jan , 08.07.2011 22:47

Ich stecke die BKA erstmal persönlich in den Briefkasten.

In 90 % wird die Nachzahlung gezahlt !

Falls das mal nicht passiert, lasse ich den Brief von einem Boten zustellen.

Mit der Variante kann man den Aufwand durch Botenzustellung deutlich reduzieren.

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