Änderung der Erbschaftsteuerbestimmungen

#1 von Volker , 25.03.2011 10:15

EU-Kommission fordert von Deutschland Änderung der Erbschaftsteuerbestimmungen
Die EU-Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen zu ändern. Nach Ansicht der Kommission würden dadurch Deutsche als Bewohner anderer EU-Mitgliedstaaten diskriminiert, was einen Verstoß gegen das EU-Recht auf freien Kapitalverkehr darstelle.

In Deutschland ansässigen Deutschen wird je nach Verwandtschaftsgrad bei der Erbschaftsteuer ein Freibetrag bis zu 500 000 EUR gewährt. Wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, liegt dieser Freibetrag allerdings bei lediglich 2000 EUR. Im Fall der Schenkungsteuer gelten entsprechende Regelungen.

Nach Auffassung der EU-Kommission sind diese Bestimmungen diskriminierend. In Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU und Art. 40 des Abkommens über den EU-Wirtschaftsraum sind Regelungen zum freien Kapitalverkehrs verankert. Die ungerechtfertigte Beschränkung dieser Bestimmungen könnten im Ausland ansässige Deutsche davon abhalten, in Deutschland zu investieren.

Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme", dem zweiten Schritt eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sofern die Kommission innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhält, kann sie Deutschland beim EuGH verklagen.

Linkhinweis:

Die ausführliche Pressemitteilung der EU-Kommission ist auf deren Webseiten zu finden.

http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi...&guiLanguage=de


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zuletzt bearbeitet 25.03.2011 | Top

   

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