Bitte um Vergleichswerte

#1 von Susanne aka Sue , 26.04.2011 10:05

Wir selbst wohnen ja derzeit (noch) zur Miete.

Jetzt haben wir die NK-Abrechnung für 2010 bekommen und der Allgemeinstrom ist doch recht hoch.
Es handelt sich um ein MFH mit EG und 1.-3. OG.
lediglich die Treppenhausbeleuchtung, Kellerbeleuchtung und Strom für die Gaszentralheizung sollten über Allgemeinstrom laufen, das MFH wurde in 2010 von 7 Personen bewohnt.
Die Kosten für Allgemeinstrom belaufen sich auf 244 Euro.
Hat jemand Vergleichswerte für ein MFG dieser Größe in Köln?
Danke schon mal.
Gruß
Susanne

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RE: Bitte um Vergleichswerte

#2 von stefan.nuernberg , 26.04.2011 10:50

Hallo Susanne,

Vergleichswerte aus Köln habe ich leider nicht, jedoch ist mir eines gleich aufgefallen:

Die Kosten werden wohl vor allem durch den Strom für die Zentralheizung (Umwälzpumpe etc.) verursacht. Diese Kosten sind jedoch beim Allgemeinstrom herauszurechnen und über die Heizkostenabrechnung umzulegen. Schau mal nach, ob ihr diese Kosten nicht zweimal bezahlt!

LG

Stefan

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RE: Bitte um Vergleichswerte

#3 von Susanne aka Sue , 26.04.2011 11:04

Oh ja, schon mal Danke für diese Info.

Ich hätte nicht gedacht, dass die Gasheizung soviel Strom "frisst"...

Gruß
Susanne

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RE: Bitte um Vergleichswerte

#4 von s.hammer , 26.04.2011 13:21

@ Sue,

nicht die Heizung, die Pumpe für das Wasser !


Die Höhe ist OK,
bei mir sind es um 300€ per Jahr,
allerdings auch inclusive Heizung und Gartenwasserpumpe.

Gruß S. Hammer

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RE: Bitte um Vergleichswerte

#5 von Volker , 26.04.2011 16:04

Hallo Sue,

auch von mir ein Vergleichswert: 1656 kWh im Jahr, davon 740 kWh allein die Heizung. Bei der Heizung gibt es eine Umwälzpumpe für das Heizungswasser und eine weitere Ladepumpe für die Warmwassererwärmung. Das warme Wasser zirkuliert durch eine dritte Pumpe.

Gesamtkosten netto 406 EUR, davon allein 140 EUR für den Netzzugang. Nutzung der 10 Wohnungen allerdings durch 26 Personen.

Volker


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RE: Bitte um Vergleichswerte

#6 von Susanne aka Sue , 27.04.2011 07:12

Hallo nochmal und vielen Dank.
Habe jetzt nochmal genau nachgeschaut. In der Heizkostenabrechnung sind für die Heizung 154.- Euro berechnet. Dies schein ein Abschlag zu sein, weil dahinter (5%) steht. Die Abrechnung ist übrigens von der ISTA. Demnach sind es also kosten für Allgemeinstrom von 398 Euro für das gesamte Haus/Jahr.

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RE: Bitte um Vergleichswerte

#7 von Judy , 27.04.2011 08:33

Wenn auch die Abrechnung von der ISTA ist, das heißt nichts. Die Werte bekommt die ISTA vom Vermieter. Wenn er falsche Werte meldet, ist auch deren Abrechnung falsch.

Da man in den allermeisten Fällen keinen Zwischenzähler zwischen Heizungsstrom und restlichem Allgemeinstrom hat, kann es auch sein, dass diese 5 % ein Mittelwert sind, der irgendwo durch mal errechnet wurde. Ich persönlich habe das mit den 5 % noch nie gesehen. Die großen Abrechnungsfirmen haben für alles mögliche irgendwelche prozentualen Werte. Für mich klingt das so, dass man es hier auch einfach über einen Pauschalwert abgerechnet hat. Die Gesamtkosten halte ich für normal, da die allermeisten Heizungsanlagen inkl. Wasser recht viel Strom verschlingen.

LG
Judy

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RE: Bitte um Vergleichswerte

#8 von stefan.nuernberg , 27.04.2011 10:51

Hallo Sue,

die 5% sind in der Tat ein Pauschalwert, der so auch üblich ist. Du musst jetzt nur noch prüfen, ob beim Allgemeinstrom von der Gesamtrechnung des Versorgers eben dieser Betrag abgezogen wurde, d.h. die Rechnung muss dann eben nicht über 244 sondern über 398 Euro lauten, ansonsten zahlst Du den Strom doppelt!

LG

Stefan


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zuletzt bearbeitet 27.04.2011 | Top

RE: Bitte um Vergleichswerte

#9 von Volker , 29.04.2011 10:18

Hallo Susanne,

ergänzend zu Stefan die Information, dass die 5 % von den Brennstoffkosten (hier also den Kosten für den Gasbezug) errechnet werden. Der Wert stammt allerding aus Zeiten, in denen die Wirtschaftlichkeit der Heizungsanlagen mit denen heutiger Anlagen nicht vergleichbar war.

Mir sind Objekte bekannt, bei denen der Verwalter als Heizungsstrom ebenfalls die 5 % der Brennstoffkosten angesetzt hat, was dazu geführt hat, dass von der Rechnungssumme für den Strombezug nichts mehr oder nur ein geringer Betrag von wenigen Euros für die Position Hausbeleuchtung übrig blieb.

Nach der Entscheidung des BGH (Aktenzeichen VIII ZR 27/07) wurde diese Handhabung allerdings geändert. Nach den Erläuterungen unter Rz. 32 des Urteils ist eine Schätzung der Stromkosten möglich, falls es keinen Zwischenzähler gibt. Allerdings hat der Vermieter die Grundlagen für die Schätzung offen zu legen. Dazu müssten die Leistungsangaben der einzelnen Pumpen und die Nutzungszeit (Laufdauer der Pumpen) ermittelt werden. Wie lange eine Pumpe wirklich läuft, wird dir kein Heizungsbetrieb sicher sagen können.

Ich kann daher jeden Vermieter nur empfehlen, einen (ungeeichten) Zwischenzähler zu verwenden. Dieser ermittelt dann den Schätzwert (wenn ungeeicht). Bei einem geeichten Zähler ist es der absolute Wert, der in der Heizungsabrechnung verwendet werden muss. Streit kann es dann noch über die Aufteilung der Grundpreise (Leistungspreise) für den Zähler des Netzbetreibers geben, die m.E. anteilig neben dem Verbrauch in die Abrechnung der Wärmekosten einzubeziehen sind.

Volker


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zuletzt bearbeitet 29.04.2011 | Top

   

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