Nebenkostenabrechnung

#1 von Inge , 03.06.2011 08:11

Guten Tag, meine Frage bezieht sich auf die Betriebskostenabrechnung-Bewirschaftungskosten.
1.)Wie schaut es denn aus mit Benzin für Rasenmäher, Kleinreparaturen für Rasenmährer. Kleinreparaturen der Heizungsanlage, gehört dies unter Bewirtschaftungskosten.

2.)Wie schaut es aus bei der Instandhaltungsrücklage. Muss man es sich gefallen lassen wenn die Gemeinschaft beschlossen hat, dass die Instandhaltungsrücklage nun verdoppelt werden. Verdopplung von monatlich Euro 51,75 auf nun monatlich Euro 109,78
Vielen Dank für die Auslunft und einen shönen Tag wünsche ich Euch.
Inge


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zuletzt bearbeitet 03.06.2011 | Top

RE: Nebenkostenabrechnung

#2 von Judy , 03.06.2011 08:58

Hallo Inge,

ich kenne mich mit WEG und deren Abrechnung nicht so gut aus, aber Teil 1 der Frage kann ich Dir trotzdem beantworten:

Benzin für den Rasenmäher ist umlagefähig, da ansonsten der Rasenmäher nicht funktionieren würde. Wenn es ein Elektromäher wäre, würde ja auch Allgemeinstrom dafür anfallen und niemand würde das beanstanden. Kleinreparaturen am Mäher sind da schon wieder anders zu sehen. Dabei kommt es darauf an, wem der Rasenmäher gehört. Warum löst Ihr es nicht so und gebt einer Firma den Auftrag. Dann entstehen diese Kosten erst gar nicht gesondert, da der Rasenmäher der Firma gehört. Kleinreparaturen der Heizung sind ebenfalls wie Benzin zu sehen, da die Heizungsanlage ja funktionstüchtig gehalten werden muss und kleinere Reparaturen zum normalen Alltag gehören und damit nicht die WEG nicht gefragt werden.

Wenn der Beschluss ordnungsgemäß gefasst wurde, die Umlage so zu erhöhen notwendig ist, weil eben viele 'genehmigte oder notwendige' Projekt in nächster Zeit anstehen, ist es zulässig, da die Instandhaltungsrücklage ja normalerweise die Instandhaltungskosten, die absehbar sind, decken soll.

LG
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RE: Nebenkostenabrechnung

#3 von Inge , 03.06.2011 20:20

Judy vielen Dank für Deine liebe Antwort. Ich habe mir einen Termin bei Haus und Grundeigentümerverein geben lassen, wegen der Verdopplung der Instandhaltungsrücklagen. Es handelt sich um ein Haus in dem Eigentumswohnungen sind, dort habe ich eineWohnung. Derzeit sind ein paar seltsame Eigentümer drinnen, die eigenartige Sonderwünshe haben, offensichtlich hat jeder Angst gegen diese zu Stimmen. Habe nun gelesen, dass höchstens 11 Euro pro m2 und Jahr, an Instandhaltungskosten abverlangt werden darf. Diese haben aber für 15 Euro pro m2 gestimmt. Zudem haben die eine Erhöhung der Instandhaltungsrücklagen um mehr als 100% abverlangt. Für diese Eigentumswohnung mit rund 87m2 bezahle ich nun bereits monatlich
Euro 285 .-- Hauskasse, wobei nun die Instandhaltungskosten von Euro 109.--der größte Brocken ist. Eine Wohnung mit einen derartig hohen monatlichen Hausgeldbetrag, veringert selbstverständlich den Wert dieser Imoblie sehr. Kein Mensch möchte eine Wohnung kaufen, bei der die Hauskassenbeiträge derart hoch sind. Durch das in die Höhe treiben der Hauskassenbeiträge erleidet das Objekt einen hohen Wertverlust. 2 Eigentümer-Preistreiber sind bereits weggezogen und haben schnell verkauft, aber dennoch zuvor die Hauskasse bzw die Instandhaltungsrücklagen verdoppelt. Die zahlen es ja nicht, die haben ihre Wohnungen zuvor verkauft. Aber beim abstimmen, da waren die da und ursächlich.Miete darf man ja auch nur um 10% erhöhen, somit ist es nicht in Ordnung wenn irgend welche Eigentümer abstimmen und utopisch die Instandhaltungsrücklagen erhöhen.
Was wäre wenn jemand gerade eine Eigentumswohnung unter Hinzunahme von Darlehn gekauft hätte. Kaum hat er dann die Wohnung und dann wird die Instandhaltungsrücklage-Zahlungen derart erhöht um 100%, so dass der seine Kreditzinsen und Tilgungsraten nicht mehr zahlen kann. Denn mit einer Erhöhung um über 100% der Instandhaltungsrücklage kann ja niemand rechnen. Aber dadurch würde die ganze Finanzierung den Bach runter gehen.
Was die in nächster Zeit machen wollen, das sind neue Balkongeländer, dafür habe ich bei meiner Wohnung Nr. bereits ein Guthaben von Euro 6.500 in meiner Instandhaltungsrücklage. Vor einem Jahr, da haben die recht teuer das Treppenhaus streichen lassen. Vor 5 Jahren das gesamte Haus-Fassade streichen lassen.
Es sind immer die mit den kleinsten Einzimmerwohnungen, die alles machen lassen wollen, die für Hauskassenbeiträge von Euro 15.-- pro m2 stimmen.
Aber wer muss es bezahlen die mit den großen Wohnungen so wie ich mit meinen 87 m2.
Die mit ihren kleinen 35 m2 Wohnungen, stimmen ab was gemaht wird, wie viel Instandhaltungsrücklage pro m2 bezahlt wird, und wir mit den großen Wohnungen müssen dies bezahlen. Dabei war ich nicht mal bei der Versamlung, da zuvor nicht mitgeteilt wurde, dass über die Hauskassenbeiträge abgestimmt wird. Rücksprache mit dem Verwalter war, dass er sagte er sei überrumpelt worden
Wünsche Dir noch einen schönen Abend Judy
Ich ärgere mich sehr darüber.

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RE: Nebenkostenabrechnung

#4 von Volker , 04.06.2011 15:23

Hallo Inge,

eine fundierte Aussage lässt sich auf Grund deiner Angaben nicht treffen.

Gab es auf der Einladung einen Tagesordnungspunkt, zu dem über die Erhöhung der Instandhaltungsrücklage (IR) abgestimmt werden sollte? Falls nein, unter welchem TOP wurde der Beschluss zur IR gefasst?

Wenn es keinen TOP gab, sondern der Beschluss unter Sonstiges gefasst wurde, lässt er sich bestens anfechten.

Was mich auch stutzig macht, dass die IR nach Quadratmeter Wohnfläche und nicht nach Miteigentumsanteilen berechnet wird. Ob die von dir genannte Höhe des auf deine Wohnung entfallenden Anteils von 6500 EUR angemessen ist oder nicht, lässt sich erst beurteilen, wenn das Baujahr und die in den nächsten Jahren geplanten Instandhaltungsmaßnahmen bekannt sind.

In vielen Gemeinschaften werden die laufenden Reparaturen aus der IR bezahlt. Ist das bei euch auch so oder gibt es dafür eine gesonderte Position im Wirtschaftsplan (WP)? Ist der WP den Eigentümern vor der Eigentümerversammlung zugegangen? Falls nein, was war den Eigentümern mit der Einladung dazu mitgeteilt worden?

Wie du siehst, eine Menge Fragen. Unabhängig von der Frage, wieso ein Verwalter sich überrumpeln lässt.

Volker


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RE: Nebenkostenabrechnung

#5 von Inge , 04.06.2011 19:04

Es wurde bei der Eigentümerversamlung einfach so abgestimmt, ohne dass bei der Terminangabe überhaupt mitgeteilt wurde, dass über die Erhöhung abgesstimmt wird. Der Verwalter hat sich am Telefon rausgeredet er sei überrumpelt worden. Es sei an ihn herangetragen worden die Instanhaltungsrücklagen auf 15 Euro erhöhen, also den bislang bezahlten monatlichen Beitrag zu verdoppeln. Zugestimmt haben die mit den kleinsten Wohnungen, bei den großen Wohnungen da waren Enthaltungen und eine nein Stimme. Selbst war ich nicht bei der Versamlung, da ich wegen sehr schlimmen Autounfall nicht fähig war und zudem gar nicht wusste, dass über die Instandhaltungsrücklage abgestimmt wird.
Was in den nächten Jahren gemacht wird, das sind neue Balkongländer, aber in meinem Instanhaltungskonto ist auf jeden Fall so viel Guthaben, dass es für meinen Eigentum ein neues Balkongeländer reichen wurde. Schlimm ist es, dass diese 3 große Eigentumswohnungen, den Größteil der Kosten für die kleinen Wohnungen auch noch mittragen müssen,denn dann geht es auf einmal nach Anteile. Insgesamt sind im Haus 12 Eigentumswohnungen, davon haben drei Wohnungen 87,82 m2, die restliche 9 Wohnungen sind kleiner.
Habe am 9.6. einen Termin bei Haus und Grund Stuttgart, mal sehen was die meinen.
Einfach eine komplette Verdopplung der bisherigen Instandhaltungsrücklagen dürfte wohl kaum rechtens sein. Wenn da jemand eine neue Eigentumswohnung gekauft hat, so stimmt ja die Finanzierung nicht mehr. Es wurden im Haus ja auch 2 Wohnungen verkauft, wo die vorigen Eigentümer über die Verdopplung der Instandhaltungsrücklagen noch abgestimmt haben.
Niederschrift des Verwalters
Von 12 Eigentümer waren 10 da. Die Versammlung einigte sich auf 786/1000 Die Versammlung war beschlußfähig. Nach ausführlicher Debatte kam die Versammlung überein die Geländer und Balkonverkleidung bis auf weiteres nicht auszuführen. Die defekten Balkonbretter erneuert jeder Eigentümer selbst auf seine Kosten.
Die Versammlung bewschloss die Instandhaltungsrücklage ab 1.Sept.11 auf Euro 15.00 m2 /Jahr neu festzusezten ca. verdoppeln.
Acht Eigentümer stimmten mit ja: Zwei enthielten sich der Stimme. Antrag wurde mehrheitlich angenommen.
Also instgesamt sind es 12 Wohnungen, Davon sind 3 größere Wohnungen der Rest sind kleine Wohnungen.
Von 12 Eigentümer waren 10 da.
Abstimmung 8 für dafür, 2 Enthaltungen und 2 waren ja nicht da. Also überstimmt.
Es hätte mich nur interessiert ob eine Eigentümerversammlung einfach mal so abstimmen darf, dass die Instandhaltungsrücklagen sich verdoppeln, auf Euro 15.00 pro m"
Ganz liebe Grüße Inge

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RE: Nebenkostenabrechnung

#6 von Inge , 04.06.2011 20:21

Bei der Betriebskostenabrechnung wird immer mitgeteilt, wieviel Anteil ich mit meiner Wohnung Nr 7 bei den Instandhaltungsrücklagen habe. Mein Anteil an den Instandhaltungsrücklagen beträgt Euro 6.500, 49. So lese ich dies auf meiner Abrechnung. Nachgerechnet habe ich dies nie.
Insgeamt sind folgende Rücklagen derGemeinschaft vorhanden Geldmarkkonto Euro 16.385,86, Zuwachssparbuch 12.303,56, Zuwachssparbuch 9.396,58
Instandhaltungsrücklagen per 31.12.10 Euro 6595,33. Heizkostenrücklage 6.813,16.
Beim Girokonto der WEG 31.12.2010 Euro 156,16 Guthaben Guthaben Abrechnung-357,78, Nachzahlungen Abrechnungen 2010 Euro 677,96, Rücklage Rest 2009 Euro 1000,00 -Girokonto bereinigt am 31.12.2010 unter dem Strich soll 523,66

Gesamtinstandsetzungsrücklagen :
_________________________________
Zuwachssparbuch am 31.12.10 Euro 6.595,33
Zuwachssparbuch 31.12.10 Euro 9.396,58
Zuwachssparbuch 31.12.10 Euro 12.303,56
Geldmarkkonto 31.12.10 Euro 16.385,86
-----------------
Euro 4.468,33

Instandsetzungsrücklagen
________________________
Ausgaben aus Rücklagen Euro 1.162,20
Geldmarkkonto Rücklagen 5.588,78
Restrücklage 2010 1.000,00
-------------
Euro 7750,98

Ausgaben aus Instandsetzungsrücklagen 2010
Fa Sxxxx Rep Wand UG Euro 572,20
Fa LxxxxxxRasenmäher Euro 544,31
_____________
Gesamtausgaben Euro 1.162,20
Aufwenungen gem § 35 a. Abs 2. Handwerkerleistungen, Wartung, Reparaturen, Lohnkosten, Kaminfeger.
Fa Kxxxxx Wartung Re 100820 Euro 101,15
BSFM kehren Messen 46,28
Fa Sxxxxx Abdichten Kellerwand 493,85
Firma Ista Wartung 56,33
-----------
697,61
Was mich stutzig macht ist, dass 2 Zuwachssparbücher da sind ohne irgendwelche Konto Nr Bezeichnung. Dann noch das Geldmarkkonto natürlich auch ohne Konto Nr. Dann auf dem Girokonto da müssten doch die Hauskasseneingänge verzeichnet sein. Ich alleine überweise ja jeden Monat an die Hauskasse Euro 268,-- und 11 andere Eigentümmer überweisen ja auch an die Hauskasse, sprich Girokonto. Aber die Eingänge sehe ich nicht.
Ich blicke dieses Durcheinander nicht mehr, und wenn man es nicht blickt, dann stimmt zumeist etwas nicht.
Das Haus wurde 1978 gebaut aber ständig renoviert. Aussenanstrich bereits 3 mal erneuert.
Bislang hatte ich mich nie um die Konten der WEG gekümmert, nur immer bezahlt, dies ist ein Fehler. Erst jetzt habe ich dies mal durchgesehen.
Ich habe zu sehr vertraut, wollte mir die Mühe nicht machen.

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RE: Nebenkostenabrechnung

#7 von Inge , 05.06.2011 11:48

Voker Danke für Deine Mühe , aber ich blicke dies alles nicht. Wie Du erkennst hatte ich die Posten mitgeitelt. Es ist alles nicht übersichtlich.
Was mich halt sehr interessiert hätte, ob es rechtlich überhaupt möglich ist, dass eine Eigentümergemeinschaft abstimmen kann, dass die monatliche Vorauszahlungen der Instandhaltungsrücklagen, kurzum um 100% angehoben werden kann. Denn dann müsste man ständig in Angst leben, dass sehr große monatlich Zahlungen, die man nicht beeinflussen kann, an die Hauskasse zu bezahlen sind. Was wäre, wenn die Instandhlatungsrücklagen nochmals so angehoben würden. Volker ja, bei uns werden Reparaturen von der Instandhaltungsrücklage bezahlt. Es werden ständig bei nahezu jeder Eigentümerversammlug, irgend welche Sachen vorgebracht über die sofort abgestimmt wird. Ohne, dass dies zuvor auf der Einladung angeführt wurde, wie z.B, Kauf eines neuen Rasenmähers.
Auch dass, das Girokonto überzogen ist, um damit die Eigentümer zur Mehrzahlung der Heizkostenvorauszahlung anzuregen ist das Letzte.
Bei der Einladung zur ordentlichen Eigentümerversmmlung 5.5.11 steht nicht, dass über Heizkostenerhöhung abgestimmt werden soll. Dnnoch wurde dann bei der Versammlung abgestimmt, dass jede Wohnung 10Euro mehr, Heizkosten zahlen soll, da das Girokonto im Soll sei. (Klar wenn zuvor das Geld vom Girokonto auf ein anderes Konto gebuht wird)
Dann aber in der Niederschrift der Versamlung vom 5.5.11 steht, dass ein Heizkosten-Guthaben von Euro 1.784.-- an die Eigentümer erstattet wurde.
Wenn ein derartiges Guthaben durch Vorauszahlungen, an die Eigentümer zurück bezahlt werden musste, so darf doch keine Erhöhung der Vorauszahlungen stattfinden. Zumal dieser Punkt bei der Einladung zur Versammlung gar nicht aufgelistet war.
Mein Anruf beim Verwalter warum er darüber einfach abstimmen lassen habe: Als Antwort der Verwalters, die Gemeinshaft habe dies so gewollt, dagegen habe er sich nicht wehren können. Ich werde dies von Haus und Grund, klären lassen.
Liebe Gruße an alle. Inge


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RE: Nebenkostenabrechnung

#8 von Volker , 05.06.2011 12:36

Hallo Inge,

die Höhe der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage ist gesetzlich nicht auf bestimmte Beträge beschränkt. Sofern keine besonderen Maßnahmen geplant sind, richten sich die meisten Gemeinschaften an den Werten des § 28 der Berechnungsverordnung. Danach dürfen bei Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahres mindestens 32 Jahre zurückliegt, höchstens 11,50 EUR je Quadratmeter Wohnfläche angesetzt werden. Dieses gilt allerdings nur bei öffentlich gefördertem Wohnraum. Dieses dürfte bei den meisten ETW nicht der Fall sein.

Die Gesamt-Instandhaltungsrücklage beträgt 44.681,33 EUR. Wenn du einen Anteil von 6500,49 EUR davon für dich ausrechnest, müsstest du etwa 145 Miteigentumsanteile haben. Bei einer Wohnungsgröße von 82,82 qm müsste die gesamte Anlage etwa 570 qm Wohnfläche haben. Damit ergibt sich eine Bruttozuführung von 8550 EUR für die Rücklage. Von dieser Summe sind jedoch die laufenden Reparaturen abzusetzen, so dass der Nettozufluss zur Rücklage wesentlich niedriger ist.

Die Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung bestimmt, wie die Gemeinschaft die Kosten verteilt. Dieser Umlageschlüssel iat für die Abrechnung verbindlich, so weit nicht nach dem 01.07.2007 für Betriebskosten andere Schlüssel durch die Gemeinschaft beschlossen worden sind. Daher sollten die Zuführungsbeträge zur Rücklage nach dem Schlüssel errechnet werden, nach dem in der Abrechnung auch die Gesamtrücklage den einzelnen Eigentümern zugeordnet wird.

Für ein rd. 33 Jahre altes Haus sind allerdings rd. 45000 EUR Rücklage nicht viel. Aus meiner Sicht wird daher die Zuführung mit 15 EUR je qm Wohnfläche nicht zu beantstanden sein. Anfechtbar dürfte allenfalls die Beschlussfassung sein, da die Einladung offensichtlich diesen Punkt nicht umfasst hat. Da allerding fast alle Eigentümer anwesend waren, dürfte sich am Abstimmungsergebnis nichts ändern, selbst wenn die nicht anwesenden Eigentümer als Nein-Stimmen gewertet werden. Problem sind die Stimmenthaltungen. Diese zählen bei einem Beschluss nicht. Wenn also ein Eigentümer nicht mit Ja stimmen will, darf er sich nicht der Stimme enthalten. Sonst kann ein gültiger Beschluss zustande kommen, wenn ein einziger Eigentümer dafür ist und die anderen neun sich der Stimme enthalten!

Wenn du Termin bei H&G hast, nimm die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung und die Abrechnungen sowie die Einladungen und Protokolle der letzten Versammlungen mit.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Volker


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RE: Nebenkostenabrechnung

#9 von Judy , 06.06.2011 17:29

Wie steht es denn um den Zustand des Hauses? Von einer Bekannten weiß ich, dass da auch das Hausgeld massiv erhöht wurde, weil man vorher nie etwas zahlen wollte - jetzt auch eigentlich nicht will - aber absehbare große Reparaturen wie ein neues Dach und eine neue Heizungsanlage keine andere Möglichkeit zulassen. Seitdem jetzt neue Eigentümer dazu gekommen sind, pochen diese auch ganz klar auf die Erhöhung des Hausgeldes. Kann es sein, dass bei Euch auch solche Maßnahmen im Raum stehen könnten und daher die Erhöhung doch gerechtfertigt ist.

Ansonsten kann ich Volker nur zustimmen, dass rd. 45.000,00 € nicht viel sind, wenn tatsächlich größere Reparatur- bzw. Sanierungsarbeiten anstehen. Ich sage da nur Wärmedämmung.

Ich bin sehr gespannt, was Haus und Grund Dir raten wird. Es wäre nett, wenn Du hier davon berichten würdest.

Ärgere Dich nicht, dass immer die Eigentümer mit kleinen Wohnungen große Ideen haben. Das ist immer so, da es sie selber nur wenig belastet.

LG
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RE: Nebenkostenabrechnung

#10 von Inge , 10.06.2011 13:08

Ich war gestern bei Haus und Grund Stuttgart. Da wurde mir erklärt, dass die Eigentümergemeinschaft, durch Beschluss jeglichen Betrag zwecks Rücklage festlegen können. Sie können auh sogar die Instandhaltungsrücklagen verdreifachen. Es ist nicht wie bei Mieten, wo man nur 10% aufschlagen kann. Die Gemeinschaft kann sehr hohe Beiträge zur Rücklage beschließen, egal ob dann die Finanzierung nach Kauf einer Eigentumswohnung nicht mehr stimmig ist.

Allerdings muss vor Abstimmung bereits in der Einladung angekündigt werden, über was bei der Versammlung abgestimmt wird. Wird dies nicht mitgeteilt, so ist dann solch ein Beschluß nicht rechtens. Aber wenn man mit dem Beschluß nicht einverstanden ist, so muss man einen solchen Beschluß anfechten und dabei vortragen, dass man finanziell benachteiligt ist und in welcher Weise man benachteiligt sei. Ich meinerseits verzichte auf eine gerichtliche Anfechtung.
Ganz liebe Grüße an Euch von mir.
Inge

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RE: Nebenkostenabrechnung

#11 von Inge , 10.06.2011 13:29

judy, das Haus ist in einem sehr guten Zustand. Es wurden ständig Schönheitsreparaturen durchgeführt, alle 2 Jahre das Treppenhaus gestrichen, Fassade schon mehrmals gestrichen. Balkone Betonsanierung durhgeführt. Eben darum ist niht viel Geld in der Hauskasse, da das Geld verdummt wird.
Kaum ist das Haus frisch gestrichen, schon lassen die Leute Kletterpflanzen von deren Balkon an der Fassade hochwachsen in dem einfach ein Klettergerüst an der Fassade angebracht wird. Kaum sind die Balkondecken gestrichen, sofort werden dicke Schreiben in diese Balkondecken eingebracht um von den Balkondecken, Blumenampeln hängen zu lassen, diese dann derart gegossen werden, dass die Schmutzbrühe über den Balkon läuft und dicke Schmutzstreifen, an der frisch gestrichenen Hausfassade machen.
Je mehr Geld in der Hauskasse ist um so mehr Geld wird verdummt. Aufpassen dass alles in Ordnung und sauber bleibt tut keiner. Es sind ja nahezu nur so vornehme Eigentümer, die in dem 12 Familienwohnungen wohnen. Denen kann man nicht sagen, dass die kein Rankengitter an der frisch gestrichenen Fassade anbringen dürfen. Seitlich der Balkone wurden an der Fassade Rankengitter angebracht, dort wurden u.a. auch Blumentöpfe mit Hängepflanzen angebracht, deren Blüten dann an der Fassade kleben, wie auch die Blätter und die Erde vom gießen oder vom Unwetter. Die haben sich da eine kleine 2 Zimmerwohnung gekauft und sagen den anderen wo es lang geht.
Es sind nur 3 Wohnungen in der Größe von meiner Wohnung in diesem Haus. Es ist nur eine der großen Wohnungen vermietet- meine.
Von 12 Wohnungen sind, 2 vermietet. Die Mieter haben es in diesem Haus auch nicht leicht, denn diese "feinen" Eigentümer wollen keine Mieter im Haus. Dann heißt es ständig diese Mieter würden den Müll nicht trennen. Auch bei Mieterwechsel heißt es trotzdem wieder, dass der Mieter den Müll nicht trennt.
Eigentumswohnungen sollte man nicht kaufen, lieber ein altes Haus.
Selbst habe ich diese Eigentumswohnung seit 20 Jahren, dass man diese schlecht verkaufen kann ist klar. Schon wegen der sehr hohen Hauskassenbeiträge, möchte eine solche Wohnung niemand kaufen.
Ganz liebe Grüße Inge

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RE: Nebenkostenabrechnung

#12 von Inge , 10.06.2011 13:40

Voker ich habe laut Jahresabrechnung 90/1000
Haus und Grund sagt, dass die Abstimmung nicht rechtens war. Aber wenn ich etwas dagegen unternehmen möchte, dann müsse ich, den Beschluß gerichtlich anfechten und dabei kund tun, dass ich durch diesen Beschluß finanziell benachteiligt wäre.

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RE: Nebenkostenabrechnung

#13 von Judy , 15.06.2011 11:23

Hallo Inge,

mein Mitgefühl hast Du ganz bestimmt. Genau aus diesem Grund ist für mich eine Eigentumswohnung nie eine Option gewesen. Entweder gleich ein ganzes Haus, wo ich alleine das Sagen habe, oder aber ein Immobilienfond, wenn man sein Geld anlegen will. Nach meinem Gefühl hat man bei einer Eigentumswohnung noch mehr Pflichten als man als Vermieter hat und noch weniger Rechte. Im Prinzip bestimmt die Allgemeinheit über meinen Geldbeutel. Wenn die Mehrheit z. B. meint, dass das Haus gestrichen werden muss, wird ein Beschluss gefasst, dass es gemacht wird und jeder darf zahlen. Genauso ist es jetzt ja im Prinzip mit dem Hausgeld. Bist Du Besitzer eines Hauses, kannst Du da im gewissen Rahmen immer noch selber entscheiden, wann und wie du was machen lassen willst. Diese Freiheit hat man bei einer Eigentumswohnung nicht. Außerdem hat man da keine Chance, die lieben Miteigentümer los zu werden, wenn sie zu sehr am Rad drehen (frech gesagt). Wie Du schon selber sagst, gibt es auch beim Verkauf immer wieder Probleme, wenn es in dem Haus nicht rund läuft. Daher überlegen sich heute auch viele Leute, eine Eigentumswohnung zu kaufen. Lass da man später erst mal Erbschaftsgeschichten kommen und die lieben Erben nur noch das Geld sehen. Dann wird es erst richtig lustig.

Wie willst Du jetzt weiter in dieser Sache verfahren? Ich kann schon verstehen, dass Du nicht gerichtlich den Beschluss anfechten willst. Kostet nur wieder Geld und im Prinzip ist es nutzlos, da man dann einfach die Form einhält und über kurz oder lang den hohen Betrag durchsetzt. Aufgrund der Struktur der Eigentümer wird es in meinen Augen für Dich immer ein Ärgernis bleiben. Dazu kommt dann noch der Stress mit den Mietern, wenn die Eigentümer eigentlich keine Mieter wollen und auch kaum eine Wohnung vermietet ist. Ich denke, ich würde mich umhören und falls sich jemand findet, der die Wohnung so toll findet, dass er sie kaufen will, sofort verkaufen. Was ist denn mit Deinen Mietern? Haben die keine Lust die Wohnung zu kaufen? Manchmal gefällt es Mietern ja so gut in der Gegend, dass man gerne die eigene Wohnung kaufen würde.

LG
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