Verjährung Erstattungsansprüche des Mieters

#1 von Volker , 12.06.2011 15:47

Hallo Vermieter,

die Begründung des BGH-Urteils vom 04. Mai 2011 zum Aktenzeichen VIII ZR 195/10 wurde zwischenzeitlich veröffentlicht.

Die kurze Verjährungsfrist nach § 548 BGB für Erstattungsansprüche des Mieters sollte von den Vermietern beachtet werden, deren Verträge inzwischen unwirksame Schönheitsreparaturklauseln aufweisen.

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Nebenkostenabrechnung
BGH zur Berechnung der Betriebskosten bei Mietminderung

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