BGH zur Berechnung der Betriebskosten bei Mietminderung

#1 von Volker , 09.06.2011 11:44

Hallo Vermieter,

der BGH hat am 13. April 2001 unter Aktenzeichen VIII ZR 223/10 Stellung genommen, wie die Mietminderung bei der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen ist.

Ausgangsbasis einer Mietminderung ist - wie bekannt - die Bruttomiete. Dabei ist es unerheblich, ob eine Betriebskostenpauschale oder eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart wurde.

Falls jemand anhand konkreter Daten Hilfe benötigt, stehe ich gern für weitere Auskünfte zur Verfügung.

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