Hallo Vermieter,
der BGH hat am 13. April 2001 unter Aktenzeichen VIII ZR 223/10 Stellung genommen, wie die Mietminderung bei der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen ist.
Ausgangsbasis einer Mietminderung ist - wie bekannt - die Bruttomiete. Dabei ist es unerheblich, ob eine Betriebskostenpauschale oder eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart wurde.
Falls jemand anhand konkreter Daten Hilfe benötigt, stehe ich gern für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Volker
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