Lärmbelästigung mit übermäßer Basslaustärke

#1 von hexer1940 , 15.10.2011 17:38

Hallo zusammen,
ich habe einen Mieter in meiner Einligerwohnung, der seit dem der Mietvertrag unterschrieben ist und er in die Wohnung ist, rücksichtslos solch einen Lärm mit seiner Bassanlage macht, dass ich dabei krank werde (Stress, Kopfschmerzen, Magenkrämpfe). Es wurde ein Mietvertrag abgeschlossen, Einzug 1.9.2011. Am 27.09.2011 habe erstmals abgemahnt mit Kündigungsandrohung. Er machte weiter zu Zeiten, wo Ruhe lt. Mietvertrag und Hausordnung, siehe Auszug Hausordnung, die Bestandteil desMietvertrages ist:

Ruhezeiten
Die Hausbewohner sollen sich so verhalten, dass ihre Mitbewohner nicht durch Lärm, Musikhören, Musizieren oder ähnliches gestört werden. Besonders an Sonn- und Feiertagen, sowie an Werktagen zwischen 12.00 und 14.00 Uhr und von 22.00 bis 8.00 Uhr ist Lärm, der außerhalb der eigenen Wohnung dringt, zu vermeiden. In dieser Zeit ist das Musizieren verboten!

Dies alles stört den Mieter nicht, er macht weiter Lärm, dreht seinen Subwoofer voll auf, so dass wir in unserer Wohnung uns nur noch mit Schreien unterhalten können! Dass mich dieser Lärm krank macht habe ich bereits in der Abmahnung ihm mitgeteilt Aber dies interessiert ihn nicht! Da er am 02.10.2011 wieder Lärm und Radau machte habe ich ihn gekündigt zum 31.12.2011!

Was kann ich noch tun, dass dieser A. Ruhe gibt? Evtl. fristlos mit Anwalt kündigen?

Wer weiß weiter? Bitte schnellstens melden.
Vielen Dank für Eure Rettungsversuche.

Gruß
hexer1940

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RE: Lärmbelästigung mit übermäßer Basslaustärke

#2 von Judy , 16.10.2011 15:51

Hast Du ein Lärmtagebuch geführt? Ich denke, es ist auch wichtig zu dokumentieren, wie laut es tatsächlich (Dezibil-Angabe) zu welcher Zeit in Eurer Wohnung ist/war. Außerdem sind unabhängige Zeugen nicht schlecht. Lärm ist ein beliebtes Thema und führt, wenn man keine hieb- und stichfesten Beweise hat, selten zum Erfolg. Wenn Ihr tatsächlich krank davon werdet, könnte ich mir vorstellen, dass auch eine fristlose Kündigung möglich ist. Da ist dann aber bestimmt ein ärztliches Attest nötig. Habt Ihr es schon mal bei der Polizei versucht, dass sie für Ruhe sorgt, wenn es wieder mal ganz heftig wird? Auf diese Art und Weise stellt man ja auch Partylärm ab. Die Polizei ist auch gleich auch ein guter unabhängiger Zeuge, was da abgegangen ist ...

Ich denke, es wird sehr schwer, diesen Mieter endgültig zu entsorgen, da er ja einfach nur dreist zu sein scheint. Stell Dich darauf ein, dass es noch ein harter Kampf wird. Anwaltlicher Rat ist hier bestimmt nicht schlecht.

LG
Judy

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RE: Lärmbelästigung mit übermäßer Basslaustärke

#3 von Adele , 16.10.2011 16:15

Hallo hexer,
in Deinem Fall würde ich sofort zu einem RA gehen und mich beraten lassen wie vorzugehen ist, um den MIeter rechtlich einwandfrei zu kündigen um ihn loszuwerden.
Führe auf alle Fälle ein Lärmprotokoll, damit Du die Belästigungen nachweisen kannst.
Rede gar nicht mit dem Mieter, sondern überlasse dem RA die Abmahnungen und die Kündigung. Dann sparst Du Nerven und so teuer ist die rechtliche Unterstützung durch einen Fachmann gar nicht.
Außerdem habe ich festgestellt, daß vom Gericht die Räumungsklagen schneller behandelt werden, wenn man sie nicht selbst einbringt.
Behandel Deinen Krachmacher kühl und freundlich, so fühlt er sich sicher und achtet nicht auf die Einspruchsfristen, was eine Chance für Dich ist.
Viel Erfolg wünscht Dir
Adele

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RE: Lärmbelästigung mit übermäßer Basslaustärke

#4 von hexer1940 , 19.10.2011 17:16

Hallo Judy, hallo Adele,
abgemahnt wurde der Mieter bereits von mir. Da er nach einem mündlichen Gespräch jedoch nicht einsah, dass sein Verhalten mit der Lärmbelästigung nicht rechtens ist und wieder Randale machte folgte eine Woche später die Kündigung!

Ein Gespräch bei der Polizei brachte Folgendes. Es ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und da unternimmt die Polizei am Tage nichts!
Sollte aber dieser Bassbumser ab 22.00 Uhr abends und nachts wieder Randale machen, dann sofort Polizei anrufen und die kommt dann.

Dann werde ich Anzeige erstatten wegen Ruhestörung zur Nachtzeit. Gehe zum Arzt lasse mir ein Attest ausstellen und zeige diese Person weiter wegen Körperverletzung an.

Vielen Dank für Eure gedankliche Unterstützung. Aber an dem Tag, als ich meinen Hilferuf los ließ, wußte ich kurz nich weiter.
Also nochmals vielen Dank, schöne Zeit noch.
Gruß
hexer1940

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