Mieter läßt Heizung auslaufen

#1 von Lost_in_Space , 24.01.2012 10:34

Liebe Mit-Vermieter,
am Wochenende Katastrophenalarm: Ein Mieter hat versucht, seine Gasetagenheizung aufzufüllen. Beim Zudrehen "geht was kaputt, ist ja alles alt" (O-Ton Mieter) und die Heizung läuft komplett aus (zum Glück ins Bad!). Die Inspektion ergibt, daß das Füllungsventil in Ordnung war; allerdings ist der Vierkant im Laufe der Zeit sehr "abgenudelt" und der Mieter ging mit der Zange ran....und da hat er wohl an falscher Stelle angesetzt und die Mutter abgeschraubt. Dadurch flog der Einsatz aus dem Ventilsitz und das Wasser bahnte sich seinen Weg.
Auf die Frage, warum die jährliche Inspektion (vom Mieter veranlaßt und bezahlt gem. vertraglicher Vereinbarung im MV) das nicht aufgefüllt habe, hieß es, das habe der noch nie gemacht; wäre auch angeblich nicht notwendig gewesen.

Da der Ventileinsatz nun so abgenudelt war habe ich den Tausch des Füllventils, das Auffüllen und die Inbetriebnahme der Heizung veranlasst.

Rechnung kommt natürlich erstmal an mich - angesichts des ganzen Stresses mit dem Mieter (Versuch mal einen Klempner zu finden, der im WInter noch am selben Tag kommen kann um ne Heizung in Gang zu setzen und dann wird der erste noch telefonisch abgelehnt weil der erst am Abend hätte kommen können) habe ich nicht übel Lust, dem das überzuhelfen - wie ist die Rechtslage wenn ein Mieter an der mitvermieteten Heizungsanlage mehr macht als so gemeinhin üblich und das schief geht?

Danke und Grüße
LiS

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RE: Mieter läßt Heizung auslaufen

#2 von Maria , 24.01.2012 16:40

Hallo LiS,

vorab: Ich weiß es nicht genau und vermute nur.

Vierkant seit Jahren schon ziemlich am Ende und keinen neuen besorgt? Das ist doch Pfennigkram.
Meist sind kleinere Aufwendungen in Mietverträgen bis zu einer gewissen Summe geregelt.

Wenn die Gasetagenheizung jährlich fachgerecht gewartet wird und zudem gesagt wurde, daß ein Nachfüllen nicht notwendig war, scheint's kein Notfall (ganz kalter Heizkörper) gewesen zu sein oder es war etwas ganz anderes defekt.
Sprich: Bis Montag hätte gewartet werden können, um einen neuen Vierkant zu besorgen.
Wenn die Heizung ganz ohne Wasser gewesen wäre, hätte auch kein Auffüllen genutzt - dafür gibt's aber Notdienste.
Alt oder nicht, kein Grund für die Zange und bestimmt nicht ohne Ahnung bei fremden Eigentum.
Schließlich habt ihr eine fachgerechte Wartung im MV sicher nicht vereinbart, um dann gerade Störungen laienhaft mit der Zange beheben zu wollen.

Ich gehe davon aus, daß Du sogar in der Pflicht warst, die Reparatur zu veranlassen, damit der Mieter nicht im Kalten sitzt - und das tat er spätestens nach seiner Zangenaktion.

Stellt sich der Mieter denn überhaupt quer wegen der Rechnung?
Es müßte ihm doch klar sein, daß es sich um Sachbeschädigung handelt, auch wenn das nicht mutwillig war.
Wenn ihr ansonsten gut klar kommt, würde ich mal im netten Gespräch klären, was er an Deinem 'geliebten Oldtimer' auf gut Dünken machen darf und was nicht. Vielleicht hat er eine Hausrat - oder Haftpflichtversicherung, die einspringen könnte? Deine Gebäude-V.?

Ist immer gut, wenn man nicht gleich mit Paragraphen um die Ecke kommt.
Es sei denn, ein Mieter legt's drauf an und wohnt sich absichtlich so durch...
Das scheint mir bei euch nicht so zu sein.


Also leider keine konkrete Antwort auf Deine Frage von mir.

Gruß, Maria.

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