Hallo LiS,
vorab: Ich weiß es nicht genau und vermute nur.
Vierkant seit Jahren schon ziemlich am Ende und keinen neuen besorgt? Das ist doch Pfennigkram.
Meist sind kleinere Aufwendungen in Mietverträgen bis zu einer gewissen Summe geregelt.
Wenn die Gasetagenheizung jährlich fachgerecht gewartet wird und zudem gesagt wurde, daß ein Nachfüllen nicht notwendig war, scheint's kein Notfall (ganz kalter Heizkörper) gewesen zu sein oder es war etwas ganz anderes defekt.
Sprich: Bis Montag hätte gewartet werden können, um einen neuen Vierkant zu besorgen.
Wenn die Heizung ganz ohne Wasser gewesen wäre, hätte auch kein Auffüllen genutzt - dafür gibt's aber Notdienste.
Alt oder nicht, kein Grund für die Zange und bestimmt nicht ohne Ahnung bei fremden Eigentum.
Schließlich habt ihr eine fachgerechte Wartung im MV sicher nicht vereinbart, um dann gerade Störungen laienhaft mit der Zange beheben zu wollen.
Ich gehe davon aus, daß Du sogar in der Pflicht warst, die Reparatur zu veranlassen, damit der Mieter nicht im Kalten sitzt - und das tat er spätestens nach seiner Zangenaktion.
Stellt sich der Mieter denn überhaupt quer wegen der Rechnung?
Es müßte ihm doch klar sein, daß es sich um Sachbeschädigung handelt, auch wenn das nicht mutwillig war.
Wenn ihr ansonsten gut klar kommt, würde ich mal im netten Gespräch klären, was er an Deinem 'geliebten Oldtimer' auf gut Dünken machen darf und was nicht. Vielleicht hat er eine Hausrat - oder Haftpflichtversicherung, die einspringen könnte? Deine Gebäude-V.?
Ist immer gut, wenn man nicht gleich mit Paragraphen um die Ecke kommt.
Es sei denn, ein Mieter legt's drauf an und wohnt sich absichtlich so durch...
Das scheint mir bei euch nicht so zu sein.
Also leider keine konkrete Antwort auf Deine Frage von mir.
Gruß, Maria.