Stromsperre vom Vormieter

#1 von Judy , 13.02.2012 16:21

Hallo,

wie ich erst heute durch Zufall erfahren habe, wurde dem Vormieter der Strom schon vor Monaten abgeklemmt. Der Mieter wurde von mir auch wegen Zahlungsverzugs gekündigt und ist zum Glück auch ausgezogen. Allerdings hat er mir bei der Wohnungsübergabe 'vergessen' zu sagen, dass er eine Stromsperre hatte, die noch immer andauerte. Er teilte mir nur mit, dass er den Zählerstand schon selber dem Versorger mitgeteilt hat. Das habe ich auch geglaubt, weil er schon einige Tage vorher vor Übergabe der Wohnung ausgezogen war und das eigentlich nichts Ungewöhnliches ist. In der Wohnung selber fand sich keine Glühlampe oder sonstige Möglichkeit zu prüfen, ob überhaupt noch Strom geliefert wurde. Normalerweise ist das hier so, dass man in den Grundversorgung auf Leerstand läuft und der Versorger nach Wochen ein Schreiben schickt, dass es eben so ist.

Nun konnte ich die Wohnung relativ schnell neu vermieten. Wieder Wohnungsübergabe gemacht und auch dabei weder von mir noch der neuen Mieterin festgestellt, dass der Zähler gesperrt wurde. Gestern rief mich dann die neue Mieterin an und informierte mich, dass sie keinen Strom hätte, obwohl alle Sicherungen eingeschaltet sind. Da ging mir nun ein Kronleuchter auf und ich konnte mir vorstellen, was da passiert ist. Heute hat nun der Versorger den Strom wieder angeschlossen. Am Zähler selber gab es keinen Hinweis auf Unterbrechung der Stromversorgung. Es war auch keine Plombe sichtbar. Meine Frage nun: Sicherlich wird der Versorger nicht kostenfrei den Zähler wieder in Betrieb gesetzt haben. Wer muss nun für die Kosten aufkommen? Bleibt es wieder am Vermieter hängen? Die neue Mieterin trägt an der Misere ja keine Schuld und der alte Mieter will ja auch keinen Strom an der Stelle haben. Somit scheiden ja wohl beide als Kostenträger aus. Es ist bei mir das erste Mal, dass so etwas passiert. Wer hat hier Erfahrungen und lässt mich daran teilhaben? Vielen Dank.

Übrigens finde ich es unmöglich, dass der Versorger einem Mieter die Versorgung sperrt und es keinen Hinweis darauf gibt bzw. man zumindest den Eigentümer über so ein Vorgehen informiert. Es dürfte doch auch dem Versorgungsunternehmen klar sein, dass der Mieter nicht nur bei ihm Schulden hat.

LG
Judy

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RE: Stromsperre vom Vormieter

#2 von stefan.nuernberg , 13.02.2012 17:49

Hallo Judy,

nach meiner Erfahrung ist die Wiederinbetriebnahme des Zählers für den neuen Kunden nicht kostenpflichtig, nur für den alten Mieter hätte das etwas gekostet. Einen Hinweis darf der Versorger wohl nicht anbringen (Datenschutz), wäre ja das gleiche wenn ich einen Zettel mit dem Text "zahlen Sie endlich die offenen Mieten" an die Tür kleben würde. Man sieht es aber an den sogenannten Sperrkappen, das sind Plastikteile, die anstelle der Schraubsicherung eingesetzt werden und nur mit einem speziellen Schlüssel wieder herausgedreht werden können.

Stefan

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RE: Stromsperre vom Vormieter

#3 von Judy , 15.02.2012 09:38

Hallo Stefan,

vielen Dank für Deine Antwort. Dann hoffe ich mal, dass es auch hier so ausgeht. Bisher habe ich noch nichts von Kosten gehört, aber man weiß ja nie.

Der Zähler sah für mich und auch die neue Mieterin völlig normal aus. Wir wären nie auf die Idee gekommen, dass es da ein Problem gegeben haben könnte. Dabei muss ich evtl. erwähnen, dass es sich um sehr alte Zähler handelt und es dort früher auch noch Nachtstrom wegen Elekroheizung (heute Gasheizung) gab. Somit sieht die gesamte 'Stromanlage' dort etwas anders aus als normal. Die alten Zähler für die Elektroheizung hatte der Versorger nämlich nicht entfernt, sondern nur umgeklemmt? . Irgendwelche Sicherungen sind mir da nicht aufgefallen und es sah auch rund um den Zähler nicht anders aus als bei den anderen Mietern. Wenn ich das nächste Mal zum Objekt komme, werde ich es mir auf alle Fälle genauer anschauen, um beim nächsten Mal gewappnet zu sein. Man lernt ja nie aus.

Wenn es offensichtlich gewesen wäre, hätte mich garantiert auch einer der anderen Mieter darauf angesprochen bzw. mir erzählt, dass der Mieter keinen Strom hat. In dem Haus tratscht man gerne. :-)

Ich fänd es aber trotzdem fair, wenn der Eigentümer über eine Stromsperre informiert würde, falls Kosten für ihn anfallen sollten. Schließlich können durch diese Maßnahme ja auch Gerätschaften wie z. B. Boiler in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn z. B. die Wohnung durch die Abschaltung nicht mehr beheizt werden kann oder der Mieter mit einem Campingkocher in der Wohnung kocht. Von der Müllabfuhr kenne ich das, dass der Vermieter dann im Zweifel für den Mieter die Kosten zu zahlen hat. Daher kam ich auch wohl auf diese Idee.

LG
Judy

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RE: Stromsperre vom Vormieter

#4 von stefan.nuernberg , 15.02.2012 10:42

Hallo Judy,

bei fast allen Versorgern für eine Immobilie (Wasser/Abwasser, Müll, Fernwärme) ist der Eigentümer Vertragspartner und legt die Kosten eben auf den Mieter um. Wenn manche Versorger z.B. beim vermieteten Einfamilienhaus mitspielen und die Rechnung direkt an den Mieter schicken, so ändert dies nichts daran, dass Vertragspartner immer der Eigentümer bleibt.

Beim Strom ist aber Vertragspartner des Versorgers der Mieter direkt, nur bei Leerstand wird der Vermieter dann Vertragspartner. Insofern durfte dich das EVU m.E. überhaupt nicht informieren.

LG

Stefan

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RE: Stromsperre vom Vormieter

#5 von Judy , 15.02.2012 10:47

Hallo Stefan,

vielen Dank für die Erklärung. Hier schließt auch das Wasserwerk teilweise Verträge mit den Mietern direkt. Wer dann im Zweifel für den Kosten sitzenbleibt, weiß ich nicht, da ich hier noch keine Probleme hatte.

LG
Judy

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