Derzeit geistert ja sehr viel über diese neue Verordnung durch die Presse. So neu, wie man derzeit tut, ist das Thema ja gar nicht. Ich hatte im Frühjahr unseren Schornsteinfeger gefragt, ob ich etwas machen muss bzw. ob sich so etwas ändert. Er sagte mir darauf hin, dass man einen anderen 'Sachkundigen' damit beauftragen kann, man ihm dies melden muss und er aber weiterhin das Kehrbuch führen muss. Dafür kassiert er dann auch weiterhin Gebühren. Okay, soweit so gut.
Nun liest man über überall in der Presse, dass man sich selber um die Termine kümmern muss bzw. den Schornsteinfeger selber bestellen muss, auch wenn man den 'alten Service' so weiter möchte. Ich war bisher davon ausgegangen, dass der Schornsteinfeger weiterhin kommt, wenn man ihm nicht mitteilt, dass er es nicht mehr machen soll. Hat hier jemand neuere Erkenntnisse bzw. weiß, wo ich dazu fundierte Infos bekomme?
LG
Judy
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Hat hier keine eine Idee, wie es ab Januar tatsächlich funktioniert?
LG
Judy
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Hallo Judy,
der bisherige Bezirksschornsteinfegermeister (BSFM) hat einen sogenannten Feuerstättenbescheid erstellt. Dieses kann bereits in den letzten beiden Jahren erfolgt sein; hat in jedem Fall auch gesondert Gebühren gekostet.
In diesem Bescheid sind die Tätigkeiten aufgelistet, die der Eigentümer bei einem "Sachkundigen" in Auftrag geben kann. Er kann jedoch auch "seinen" bisherigen BSFM mit der weiteren Ausführung (auf Dauer oder im Einzelfall) beauftragen.
Falls es ein anderer Schornsteinfeger macht, stellt dieser eine Bescheinigung aus, die dann der bisherige BSFM erhalten muss.
Wenn dieses unterbleibt oder die im Feuerstättenbescheid aufgeführten Tätigkeiten im vorgegebenen Zeitraum nicht durchgeführt werden, mahnt der BSFM die Ausführung mit Fristsetzung (meines Wissens kostenpflichtig) an. Wenn gar nichts gemacht wird, kommt irgendwann ein Bußgeld aufgrund der begangenen Ordnungswidrigkeit und vermutlich zusätzlich der BSFM und macht es (kostenpflichtig) selbst.
Volker
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Hallo Volker,
vielen Dank für die Antwort. Inzwischen habe ich den zuständigen Schornsteinfeger gefragt. Laut seiner Aussage kommt er nach wie vor automatisch, wenn der Eigentümer ihm nicht mitteilt, dass er einen anderen Weg gehen will. Somit muss man nur tätig werden, wenn man den Schornsteinfeger wechseln will. Ob das sinnvoll ist, muss jeder für sich entscheiden. Auf alle Fälle kann man, wenn man beim alten Schornsteinfeger bleibt, keine Fristen verpassen und somit auch keine Strafen bekommen.
Da hat die Presse mit halben Infos mal wieder für viel Verwirrung gesorgt.
LG
Judy
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