Hallo Vermieter,
der BGH hat sich (wieder einmal) mit dem Thema Garagenmietvertrag beschäftigt. Unter dem Aktenzeichen VIII ZR 251/10 war er zu dem Ergebnis zweier Mietverträge gekommen. Die Frage, unter welchen Umständen ein einheitlicher und deshalb nur insgesamt kündbarer Mietvertrag über eine Wohnung und eine Garage vorliegt, ist nach dem BGH-Beschluss vom 09.04.2013 zum Aktenzeichen VIII ZR 245/12 hinreichend geklärt.
Beide Urteile sind in der Rubrik "Gerichtsurteile" nachzulesen.
Volker
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