Hallo Vermieter,
der BGH hat am 17. April 2013 in dem Urteil VIII ZR 252/12 klar gestellt, dass die Grundsteuer als Einzelposition (ohne weitere Rechenoperationen) in die Betriebskostenabrechnung eingestellt werden kann.
Damit ist die Entscheidung vom 26. Mai 2004 unter dem Aktenzeichen VIII ZR 169/03 insofern aufgehoben, soweit die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten speziell für die einzelne Wohnung erhoben werden.
Volker
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Danke für die Infos. Informierst du dich regelmäßig selbst über diese Änderungen oder bekommst du Nachricht? Ist ja toll, dass du immer so schnell informiert bist
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Hallo Erbschel,
ich informiere mich selbst, soweit es die "freie" Zeit hergibt. Sich auf andere zu verlassen, bringt wenig oder nichts oder kostet oft sehr viel Geld. Entweder für die Fehler, die man aufgrund der Unwissenheit gemacht hat oder für die "Berater", die als RA ihr Geld verdienen.
Volker
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Darf ich fragen, wo du deine Infos hernimmst? Googelst du jeden Morgen oder hast du eventuelle eine themenrelevante Zeitschrift abonniert>?
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Zitat von Rebbel im Beitrag #4
Darf ich fragen, wo du deine Infos hernimmst? Googelst du jeden Morgen oder hast du eventuelle eine themenrelevante Zeitschrift abonniert>?
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