Schlüsselverlust - Schadenersatz erst nach Änderung der Schließanlage

#1 von Volker , 16.04.2014 18:26

Hallo Eigentümer,

der BGH hat am 05. März 2014 zum Umfang des Schadenersatzanspruchs des Vermieters einer Eigentumswohnung gegen den Mieter wegen eines verlorenen Wohnungsschlüssels zu einer Schließanlage ein Urteil (Aktenzeichen VIII ZR 205/13) verkündet.

Der Vermieter hat so lange keinen Anspruch gegenüber dem Mieter, wie die Eigentümergemeinschaft die Schließanlage nicht ändern lässt. Erst nach einer Änderung ist ein Schaden entstanden.

Sofern dann seit Auszug des Mieters und der Rückgabe der Wohnung mehr als sechs Monate vergangen sind, sind Ansprüche gegen den Mieter nicht mehr durchzusetzen.

Das Urteil ist im entsprechenden Abschnitt im Forum nachzulesen.

Volker


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zuletzt bearbeitet 16.04.2014 | Top

   

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