Zweitrangiges Thema: Ausstattung

#1 von Rebbel , 26.03.2014 10:34

Hallo,
ich möchte ja meinen Mietern so gut es geht einen angenehmen Lebensstandard bieten. Ich finde, dass in ein Bad ein Fenster gehört, dass auf eine Terrasse Sitzgelegenheiten müssen und so weiter und so fort. Das sind Standards, die meiner Meinung nach erfüllt sein sollten. Aber wo zieht man die Grenze? Ich möchte ja auch nicht völlig pleite gehen beim Einkauf für meine Wohnungen. Jetzt für den Frühling sollen meine Mieter auch ruhig Möbel haben, da such ich dann halt nach passenden Marken bei Gartenmoebel.de, weil ich da auch für mich gekauft habe. Aber was für Möbel nehme ich da? Spare ich lieber ein wenig ein und kaufe dann lieber öfter? Oder lass notfalls die neuen Mieter selbst kaufen, was ihnen gefällt? Oder kaufe ich gleich langanhaltende Möbel, bei denen die Mieter aber auch in einer gewissen Pflegepflicht sind? Bei diesen "zusätzlichen" Leistungen bin ich immer unsicher, wie ich da vorgehen soll... Wie macht ihr das?
LG

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RE: Zweitrangiges Thema: Ausstattung

#2 von Volker , 27.03.2014 10:39

Hallo Rebbel,

meine Erfahrungen mit Extras dieser Art sind überwiegend negativ. So lange du dich weiter "gönnerhaft" verhältst, ist alles gut. Aber wehe, wenn du etwas vom Mieter willst, dann ist das meistens bereits mit der sowieso schon zu hohen Miete "überbezahlt".

Selbst wenn du die Pflege durch die Mieter im Vertrag regelst, wird diese bestimmt nicht so ausgeführt, als wenn es Gegenstände sind, die dem Mieter selbst gehören. Immer nach dem Motto: Habe ich bereits mit der Miete bezahlt!

Meine Devise ist: Die gemietete Wohnung wird ordentlich instand gehalten. Dort lieber eine hochwertige Ausstattung, wenn es über die Miete wieder herein geholt werden kann. Ansonsten eine Ausstattung, die längerlebig ist, jedoch nicht in die Luxus-Kategorie einzuordnen ist.

Volker


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RE: Zweitrangiges Thema: Ausstattung

#3 von Judy , 29.03.2014 18:26

Ich habe hier noch nie gehört, dass Vermieter Mietern Gartenmöbel zur Verfügung stellen. Hier werden meistens nicht mal Gartengeräte zur Verfügung gestellt, wenn der Mieter zur Gartenpflege verpflichtet ist. Meistens meckert der Mieter doch sowieso, dass ihm die Möbel nicht gefallen und er lieber vorher gefragt worden wäre, was er denn gerne hätte. Außerdem darf der Mieter die Miete mindern, auch wenn er die Möbel nicht gepflegt hat und diese dann ersetzt werden müssen. Somit erhöht Gutmütigkeit nur das Risiko für den Vermieter.

Ich sehe es wie Volker. Dinge, die den Standard der Wohnung erhöhen, aber kein Luxus sind, werden in einer guten Qualität angeschafft und in Ordnung gehalten. Den Rest soll bitte der Mieter nach seinen Wünschen selber machen. Ein ähnliches Problem ist, wenn man z. B. eine SAT-Anlage zur Verfügung stellt. Damit hat man auch nur Ärger, weil der Mieter lieber Kabel hätte, obwohl es an dem Ort gar nicht möglich ist. Wählt man Kabel, wie der Mieter lieber eine Schüssel, weil dadurch keine weiteren Kosten entstehen. Ist er mit der Schüssel einverstanden, passt ihm der Satellit nicht, da er auch gerne z. B. ausländische Programme sehen möchte oder das Bezahlfernseh über diesen Weg nicht gut zu empfangen ist. So schlief kann man gar nicht denken, was Mietern so einfällt. Also, wie Du es machst, Du machst es nicht passend und lebst immer mit dem Risiko, dass Deine Miete gekürzt wird, weil irgendetwas von den Good Will Dingen dem Mieter so nicht passt und der Mieterverein ihm gesagt hat, dass man deshalb die Miete kürzen kann, bis dass Du alles so machst, wie der Mieter es gerne hätte. Alles was in der Wohnung vorhanden ist, gilt als mit vermietet und muss von Dir instandgehalten werden. Ich möchte nicht erleben, wenn Du neue Gartenmöbel kaufst, die dem Mieter nicht gefallen. Dann erklärt er Dir bestimmt, dass die Qualität nicht den Möbel entspricht, die zuvor gestellt wurden. Viel Spaß, wenn Du dann das Gegenteil beweisen willst. Nein danke, diesen Stress braucht man nicht wirklich.

LG
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