Hallo Vermieter,
das AG München hat am 16. Dezember 2013 (Aktenzeichen 424 C 10773/13) entschieden, kann eine Mietminderung nicht möglich ist, wenn im Mietvertrag keine bestimmte Wohnfläche vereinbart wurde.
Allein die Angabe des Maklers in einer Zeitungsannonce reicht für eine solche Vereinbarung nach Ansicht des Gerichts nicht aus.
Unabhängig von dieser Entscheidung sollte aber das Risiko einer Rückzahlung der Miete bei einer Flächenabweichung um mehr als 10 Prozent nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Spätestens bei der Abrechnung der Betriebskosten nach Wohnfläche wird eine Größe zu nennen sein.
Volker