Wohnsitz von natürlichen Personen

#1 von Volker , 06.11.2014 11:49

Hallo User,

der BFH hat im Urteil unter Aktenzeichen III R 21/12 am 08.05.2014 sich auch dazu geäußert, was aus steuerlicher Sicht unter dem Wohnsitz von natürlichen Personen im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Verbindung mit § 8 Abgabenordnung zu verstehen ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Es muss sich um eine auf Dauer zum Bewohnen geeignete Räumlichkeit handeln, die der Betreffende auch tatsächlich zu Wohnzwecken nutzt.

Das Urteil ist auf der Homepage des BFH veröffentlicht.

Volker


Volker  
Volker
Beiträge: 686
Registriert am: 26.10.2010


   

Außergewöhnliche Belastungen - § 33 Abs. 2 S. 4 EStG
Steuerhinterziehung

Xobor Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen
Datenschutz