Mieterin verbietet Telefonkontakt

#1 von Judy , 05.01.2015 17:17

Ich erhielt heute von einem Eigentümer die Frage, ob es bindend ist, wenn eine Mieterin einem Vermieter verbietet, sie anzurufen?

Hintergrund der Geschichte ist, dass die Mieterin offensichtlich nicht lüftet, was sie auch gegenüber dem Eigentümer zugegeben hat. Die Begründung lautet, da sie im Erdgeschoss wohnt, hat sie Angst vor Einbrechern, wenn sie ein Fenster öffnet, auch wenn sie zu Hause ist. Inzwischen wurde das Mauerwerk durch das Verhalten der Mieterin schon in Mitleidenschaft gezogen, d. h. die Außenwände zum Nachbarhaus sind feucht. Aufgrund dieser Tatsache hat der Eigentümer noch einmal ein Merkblatt zum richtigen Lüften an alle Mieter verteilt und um Empfangsbestätigung gebeten. Da die besagte Mieterin den Empfang nicht bestätigt hat, rief der Vermieter noch einmal an, um nachzufragen, wann der Empfang bestätigt wird. Die Mieterin hat ihm dann erklärt, dass sie von ihm nicht mehr angerufen werden möchte und hat einfach aufgelegt. Daraufhin hat der Eigentümer noch einmal angerufen und die Mieterin verhielt sich genauso.

Ich habe so einen Fall noch nie gehabt und konnte auch bei Google nichts finden. Weiß jemand, ob ein Mieter dem Vermieter verbieten kann, den Mieter anzurufen, wenn es um Dinge, die das Mietverhältnis betreffen geht? Ich denke hier auch an Angelegenheiten, die schnell geklärt werden müssen und man dies nur per Telefon erreichen könnte. Wenn man Briefe schreibt und die Mieterin reagiert nicht, hat man dann irgendwann keine Chance mehr, überhaupt mit so einer Mieterin zu kommunizieren. Hat hier jemand eine Idee, wie man hier ein für beide Seiten akzeptable Kommunikation sicherstellen kann. Hinzukommt, dass die Mieterin sehr uneinsichtig ist und macht was sie möchte. Der Eigentümer hat auch schon versucht, mit einem Gutachter in die Wohnung zu kommen, um die Ursache der Feuchtigkeit zu dokumentieren. Leider lässt die Mieterin auch den Gutachten mit oder ohne Vermieter nicht in die Wohnung. Ich denke, hier wäre es ihre Pflicht, da es um Schadensbeseitigung geht.

LG
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RE: Mieterin verbietet Telefonkontakt

#2 von Volker , 06.01.2015 14:55

Hallo Judy,

interessante Frage! Ich würde als Vermieter zukünftig den Telefonkontakt vermeiden.

Sofern zukünftig wirklich dringende (!) Entscheidungen durch die Mieterin getroffen werden müssen, sollte dieses jemand machen, der ggf. für den Vermieter dann auch als Zeuge auftreten kann. Zeuge dafür, dass die Mieterin nicht reagiert, sondern auflegt.

Der Vermieter sollte immer im Auge haben, dass es für die Inhalte der Telefongespräche keinen Zeugen gibt. Vor Gericht also zu Gunsten der(s) Angeklagten (!), da der Vermieter auch derzeit nicht beweisen kann, dass die Mieterin ihm untersagt hat, sie anzurufen.

Hinsichtlich der Frage "Heizen und Lüften" und der Klärung der Ursache der Wanddurchfeuchtung hilft nur eine Klage auf Gewährung des Zugangs zur Wohnung.

Als erste Stufe sollte der Vermieter ein Schreiben an die Mieterin mit der Aufforderung, ihm und Dritte (in seinem Beisein) Zugang zur Wohnung zu gewähren, durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Damit hat er einen gerichtsfesten Beweis, dass er die Mieterin aufgefordert hat. Entsprechende Terminvorschläge und die Aufforderung, einen dieser Termine bis zum TTMMJJ zu bestätigen oder einen anderen Termin schriftlich (!) mitzuteilen, sollten Inhalt des Schreibens an die Mieterin sein.

Nach ergebnislosem Ablauf der Terminvorschläge wäre dann gerichtliche Hilfe notwendig. Ob mit oder ohne Anwalt muss der Vermieter selbst entscheiden; nach derzeitiger Beurteilung sollte ein Anwalt eingeschaltet werden. Dieser braucht dann nicht noch einmal an die Mieterin schreiben, sondern kann sofort klagen.

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RE: Mieterin verbietet Telefonkontakt

#3 von Judy , 06.01.2015 16:55

Hallo Volker,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ich habe ihm auch geraten, den Telefonkontakt zu vermeiden und alles schriftlich und damit beweisbar zu machen. Für mich stellte sich nur die Frage, was ist, wenn es einen Grund gibt, dass man dringend in die Wohnung muss, weil z. B. ein Wasserschaden festgestellt wurde oder ein Sturmschaden zur Vermeidung von weiteren Schäden dringend behoben/gesichert werden muss und man dann sofortigen Zutritt zur Wohnung benötigt. Ich würde in so einem Fall die Mieter telefonisch kontaktieren und einen Termin absprechen. Ansonsten verkehre ich in wichtigen Dingen nur schriftlich mit den Mietern. Ist für beide Seiten besser.

Der Eigentümer hat mich jetzt gebeten, wenn es zu so einem Fall kommt, dass ich die Dame anrufe und den Lautsprecher einschalte, was ich der Dame natürlich mitteilen würde, wenn sie mich soweit kommen lässt und nicht gleich auflegt. Auf Dauer ist es bestimmt die beste Lösung, wenn die Dame sich eine neue Wohnung sucht ... So braucht sie dann keine Angst mehr vor Einbrechern zu haben und das Eigentum des Vermieters wird geschützt.

Der Brief mit Terminvorschlägen wird geschrieben und durch den Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Das ist eine sehr gute Idee. Ich bin sehr gespannt, ob die Dame sich auf den Brief melden wird. Ich denke, sie wird wieder versuchen, die Geschichte auszusitzen und auch auf keinem Fall zulassen, dass der Vermieter die Wohnung betritt. Diesen Fehler - in ihren Augen - hat sie nur einmal gemacht, wo der Vermieter dann die feuchten Wände gesehen hat und ihr gesagt hatte, dass sie verpflichtet ist, vernünftig zu lüften. Derzeit scheut der Eigentümer noch ein wenig die Gerichtskosten, weil man ja weiß, dass man bei der derzeitigen Rechtsprechung nie sicher sein kann, wie so etwas ausgeht. Ich werde weiter berichten, wenn ich Neuigkeiten höre.

LG
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RE: Mieterin verbietet Telefonkontakt

#4 von Volker , 08.01.2015 19:05

Hallo Judy,

in den hoffentlich nicht eintretenden Notfällen würde ich mit den betreffenden Fachleuten ohne Ankündigung vor der Wohnungstür der Mieterin stehen und dann sehen, was passiert. Hat den Vorteil, dass die Handwerker als Zeugen mehr Wert sind als der Eigentümer und Verwalter hinsichtlich des Inhalts eines Telefonats.

Ich kann zwar nicht beurteilen, wie stark die Wände bereits geschädigt sind. Der Eigentümer sollte jedoch bedenken, dass die Gerichtskosten jetzt bestimmt niedriger sind als die Kosten der Behebung auch zukünftiger Nässeschäden. Falls der Eigentümer die Mieterin überhaupt ohne Titel los wird.

Volker


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RE: Mieterin verbietet Telefonkontakt

#5 von Judy , 12.01.2015 08:21

Hallo Volker,

ich sehe es auch so, aber Du kennst doch auch Eigentümer, wenn es um Kosten geht. ;-) Da die Mieterin sehr viel Angst vor Einbrechern hat, hofft nun der Eigentümer, dass sie in der nächsten Zeit selber ausziehen möchte. Er hat mir sogar gesagt, dass er auf einer Kündigungsfrist verzichten würde, nur um die Mieterin schnell los zu werden. Ich denke nicht, dass die Taktik funktioniert, aber manchmal sind auch Eigentümer einfach nur beratungsresistent.

Nach Aussage des Eigentümers sind die Wände schon sehr feucht, zumal es sich auch um ein sehr altes Haus handelt. Baujahr um 1920. Ich hoffe auch, dass es nicht zu dem Notfall kommen wird und sich die Geschichte durch Auszug der Mieterin in absehbarer Zeit von alleine lösen wird. Ansonsten sehe ich auch nur den Weg über das Gericht.

LG
Judy

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