Hallo,
seit einigen Jahren wurde es zur Mode, dass Energieversorger bei Mehrfamilienhäusern die Zähler ausbauen lassen wollen, in der Begründung Ausbau oder Zählergebühr zahlen. Im Internet findet man viel laienhaften Unfug dazu, meist mit der Aussage, weil denen der Zähler gehöre, stünde denen auch das Geld zu. Sie nennen es dann Unterhaltungskosten der Anlage, vergessen aber das bis auf den Zähler und den kleinen Hauptkasten der 3 Phasen nichts anderes ihnen gehört und das alles billiger Kram ist, denn man mit den ersten 6 Monatsgebühren im Leben eines Hauses denen bereits bezahlt hat.
Da die wenigsten Ahnung von Recht und Gesetz haben und selbst Gerichte oder Rechtsanwälte oft riesigen Schmarrn erzählen, wäre es wichtig zu klären wie dem wirklich sei. Es hieß ja auch, dass das Zähler aus- zumindest wieder einbauen viel Geld kostet, also 50€/Stk und den Bestandsschutz verliert man u.U. obendrein. Auch den Zählerdrähten tut dauerndes umbauen nicht gut.
Man darf auch nicht annehmen, dass die die von Geld leben so human sind, dass sie den ganzen Tag nur Geschenke verteilen, weil viel zu viele nur durch Raub reich geworden sind. Da man in D. mit die höchsten Strompreise zahlt, anderswo sind es 5-15Cht/kWh, ist die Gaunerei mehr als bewiesen. Nun, das Problem hat der Hausvermieter, der besonders bei Leerstand für seine Zähler zahlen müsste und das sind bei 7 Zählern schnell mal 1000€ im Jahr, nur fürs rumstehen. Dass das keine Zähler-Mietgebühr sein kann ist erstens damit begründet und bewiesen, dass es Grundgebühr und nicht Zählergebühr (ist nämlich nur Mundart) heißt und das die Energiefirmen ein Zähler nur ca. 15€ kostet und man nicht im Jahr von einer Miete sprechen kann, wenn man dafür 8 neue Zähler pro Jahr kaufen kann.
Jetzt muss man noch wissen, dass man Stromverträge immer nur mit dem Lieferanten oder Grundversorger abschließen kann, während das Straßennetz samt Zähler dem Netzbetreiber gehört, mit dem man keinen Vertrag mit Gebühren machen kann. Nach §36 EnWG ist der Netzbetreiber verpflichtet, jedem Haushalt/Kunde Strom zu liefern, auch wenn ihm die Nase des Kunden nicht passt. Dabei muss er ein funktionsfähiges Netz kostenfrei zum Kunde legen, logischeweise mit Zähler, weil ohne Zähler kein Strom entnehmbar ist. Das nennt man dann Anschlussnutzungsverhältnis, was daraufhin entstand. Viele wissen davon nicht mal was.
Bereits daraus ergibt sich, dass ein Zähler in Sachen "Zählergebühr" nichts kosten kann, weil er kostenfrei zum Zwangsanschluss des Netzbetreibers gehört und die Kosten zum unternehmerischen Risiko des Netzbetreibers gehören. Der Grundversorger hat auch weil ihm die Zähler gar nicht gehören gar kein Anrecht sie als sein Eigentum zu deklarieren.
Nun kommt noch der Grundversorger (oder ein freier Lieferant), welcher sich über den Netzbetreiber Strom kauft und an den Kunde weitervermietet. Mit ihm allein kann man einen Gebühren-Vertrag machen. Beim Grundversorger ist das der Grundversorgungsvertrag, der mit §2 zu schließen und mit §20 StromGVV binnen 2 Wochen zum kündigen möglich ist. Mit Vertrag kostet es also Grundgebühr, ohne Vertrag kostet es keine, weil die Basis dafür dann fehlt. Nun kann der Mieter den Vertrag mit dem Lieferanten eingehen, aber auch der Hauseigentümer und also selbige wieder kündigen. Damit kommt eine besondere Situation zu Stande. Der Netzbetreiber muss am Haus Strom zur Verfügung stellen, auch wenn ihn gerade keiner haben will, der Grundversorger kann kein Geld einnehmen, weil der Grundversorgungsvertrag rechtgemäß gekündigt wurde. Würden nun die Zähler ausgebaut, wäre dies ein Verstoß gegen §36 EnWG. Diesen Zustand hat man normalerweise immer als Hausbesitzer bei Leerstand und wenn es Monate oder Jahre waren.
Nun erdreisten sich aber die beiden Unternehmen und lauern auf das Geld des Kunden und drohen mit Zählerausbau, wenn der Kunde die Gebühren nicht zahlt, die er nach lesen der Gesetze aber auch nicht zahlen muss. Nur sind mache so dumm, dass sie dann doch zahlen oder Zähler abgeben - reingefallen.
Für unsere Begriffe ist das illegal und bedarf dringend einer Klärung, weil viele sich die Zähler mit allen ungeahnten Folgen ausbauen ließen oder sogar verklagt werden und dumme Richter keine Abhilfe schaffen, dumm oder gekauft sind. Nur die Frage wie, steht. Wir vermuten, dass eine Feststellungsklage das richtige ist, um der Willkür ein Ende zu setzen. Mit ihr kann man bis zum BGH gegen und eine Grundsatzentscheidung erwirken.
Der Nutzen von allem ist, wenn man verklagt wird, dass man sofort eine wirksame Gegenargumentation hat, denn man hat bei einer Klage kaum Zeit zum recherchieren.
https://openjur.de/u/441765.html
LG Lüneburg, Beschluss vom 16. April 2012 Az. 4 O 283/11
In diesem Urteil wird u.a. deutlich erläutert, dass man die beiden Vertraglichkeiten nicht zusammenwürfeln darf, auch wenn es schlussendlich um einen Schuldner geht und nicht einen Hausbesitzer, der wegen Leerstand den betreffenden Grundversorgungsvertrag kündigt. Das ist aber egal, weil man sich an die Argumentationen halten kann, denn viele verstehen den Zusammenhang dieser Verträge und Verpflichtungen nicht mal, welche hier allesamt im Spiel sind.
(Übrigens gilt rein informativ als Haushaltskunde jeder, der bis zu 18.000 kWh im Jahr verbraucht.)
Eine Idee das alles zu umgehen wäre auf einfachem Wege ein Grundversorgungstarif mit höherem kWh-Preis aber ohne Grundgebühr. Das bedingt aber auch einen Grundversorger, der so fair ist diesen anzubieten und nicht auf 120€/Jahr pro Zähler Grundgebühr zu lauern, die er abstauben könnte.