Insolvenzverfahren eines WEG-Mitgliedes

#1 von Volker , 24.04.2017 11:23

Hallo User,

ein WEG-Eigentümer ist in die Insolvenz gegangen. Der Insolvenzverwalter hat die Wohnung in Besitz genommen und zahlt aus der Kaltmiete das Hausgeld.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Insolvenzverwalter die Wohnung aus der Insolvenzmasse frei gegeben und parallel die Zahlungen eingestellt.

Die WEG-Jahresabrechnungen sind nach meiner Ansicht auf die Zeit der Verwaltung durch den Verwalter und den Eigentümer zu trennen.

Ich bitte um Meinungsäußerung zu der (ersten) Frage, ob der Insolvenzverwalter aus der Abrechnung ein evtl. Guthaben beanspruchen kann bzw. auch eine Nachforderung zu begleichen hat, wenn die betreffende Eigentümerversammlung im Folgejahr nach der Freigabe aus der Insolvenz stattfindet.

Zweite Frage: An wen ist ein Guthaben zu zahlen bzw. eine Nachforderung zu stellen, wenn zum Zeitpunkt der Eigentümerversammlung die Wohnung durch Zwangsversteigerung bereits einen neuen Eigentümer hat?

Volker


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