arglistige Täuschung, oder?

#1 von hexer1940 , 07.03.2016 09:38

Hallo und guten Morgen,
ich habe vor vier Wochen eine Souterrain-Wohnung untervermietet vermietet, mit der Vereinbarung:
"S. mietet die Wohnung als Einzelperson und pendelt an Wochenenden zu ihrem Hauptwohnsitz!"
Und S. hat die Wohnung nur bekommen weil sie per Mail aussagte, dass "...sie wäre lediglich optimal als Pendlerin in dieser Wohnung anwesend." Und hat Mietvertrag als Pendlerin unterschrieben!
Nun ist S. in den Vier Wochen immer anwesend gewesen.

Meine Frage: Ist dies eine arglistige Täuschung? Oder was sonst?

Vielen Dank für Eure Hinweise.
Mit freundlichem Gruß
hexer1940

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RE: arglistige Täuschung, oder?

#2 von Judy , 16.03.2016 09:36

Hallo Hexer,

ich kann verstehen, dass Du Dich getäuscht fühlst und ärgerlich bist. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass die Lüge Pendlerin unter die Lügen fällt, die für die Mieter erlaubt sind. Soweit ich weiß, kann man einen Wohnungsmietvertrag nicht nur auf Tage oder 'Stunden' bzw. noch abendliche Nutzung, weil Pendler, aufmachen. Schließlich zahlt die Mieterin ja auch Mieter für einen Monat, oder? Hier gilt, entweder man vermietet oder man lässt es. Da derzeit der Wohnungsmarkt in vielen Gegenden sehr schlecht ist, greifen sehr viele Mieter zu einer List und sagen, was Vermieter gerne hören, um eine Wohnung zu ergattern.

Ich hatte in der letzten Zeit häufiger das Phänomen, dass mir ein Mieter zugesagt hat, die Wohnung zu mieten und auch erst alle Unterlagen inkl. Schufa zur Verfügung gestellt wurden. Meistens wollte man auch die Wohnung relativ kurzfristig anmieten, weil man in dem Ort, wo die Wohnung liegt, arbeitet und bisher noch keine passende Wohnung gefunden hat und somit ständig weit fahren muss. Damit ein plausibler Grund, dass man kurzfristig einziehen will. Bei bzw. kurz vor der Wohnungsübergabe macht man dann einen Rückzieher, weil das zuvor angeblich ungekündigte Arbeitsverhältnis plötzlich gekündigt oder befristet ist und wohl nicht verlängert wird. Im Klartext heißt es, dass der Mieter eine für ihn passendere Bleibe gefunden hat. Da passt es auch häufig, dass zuvor gesagt wird, es läuft keine Privatinsolvenz und nach der Selbstauskunft stellt sich dann aber heraus, dass man sich in der Wohlverhaltensphase befindet und daher meint, dass man nicht in Privatinsolvenz ist.

Meine Frage an Dich: Was stört Dich, dass die Mieterin immer vor Ort ist? Als Pendlerin ist ja auch auch in der Woche immer vor Ort. Was macht da den Unterschied, ob sie auch noch am Wochenende dort lebt? Irgendwelche Ansprüche auf Gartennutzung etc. hast Du ihr doch bestimmt nicht eingeräumt.

LG
Karlchen

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RE: arglistige Täuschung, oder?

#3 von Volker , 16.03.2016 10:46

Hallo Hexer,

ich sehe es wie Judy.

Wurde die Vermieterbescheinigung über den Einzug nach § 19 Bundesmeldegesetz erteilt?

Dann ggf. bei der örtlichen Meldebehörde anfragen, ob es sich tatsächlich um den Nebenwohnsitz handelt oder ob es inzwischen - aus welchen Gründen auch immer - der Hauptwohnsitz geworden ist.

Volker


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RE: arglistige Täuschung, oder?

#4 von hexer1940 , 16.03.2016 11:38

Hallo Karlchen

vielen Dank für Deine Antwort auf meine Frage "arglistige Täuschung, oder?".

Hier wurde ein Mietvertrag auf pendeln fixiert. Dies trifft auch für den Mietpreis zu. Wurde alles ausführlich besprochen und schriftlich festgelegt. Zum anderen ist die einfache Entfernung von S. lediglich 50 km zur Hauptwohnung (Eigentumswohnung). So dass S. wirklich zum Heimatort fahren könnte.

Mich stört einfach, dass S. meint sie dürften sich nach Vertragsabschluss alles herausnehmen so wie es ihr zugutekommt. Mich stört, dass S. immer in der Wohnung ist! Nicht wie vereinbart an Wochenenden, nicht bei uns anwesend ist.

Braucht sich den heute niemand mehr an Recht und Ordnung halten? Darf sich jeder alles heraus?

Na gut Karlchen, wie siehst Du dies?

mit freundlichem Gruß
hexer1940

*****

Hallo Volker,
werde Deinen Vorschlag prüfen!

Vielen Dank, mit freundlichem Gruß

hexer1940

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RE: arglistige Täuschung, oder?

#5 von Judy , 16.03.2016 12:59

Hallo Hexer,

wie gesagt, ich kann Deine Verärgerung sehr gut verstehen und habe, da ich als Hausverwalterin tätig bin, sehr oft mit ähnlichen Geschichten zu kämpfen. Inzwischen bin ich soweit, dass ich Mietern grundsätzlich nur noch das glaube, was ich schriftlich vor Einzug sehe. Leider haben Vermieter in Deutschland kaum Rechte und Mieter dürfen sich sehr viel heraus nehmen. Ich kann Dir dazu noch aus einer anderen Sache sagen, dass ich z. B. mit einem Mieter einen Vertrag geschlossen hatte, worin festgelegt wurde, wie man die Mietschulden tilgen wollte. Obwohl der Mieter, wie ich heute weiß, schon bei Abschluss wusste, dass er nie würde zahlen können, hat er den Vertrag unterschrieben. Zahlungen erfolgten bis heute nie. Inzwischen läuft die Räumungsklage mit allen Kosten für den Vermieter, die so eine Geschichte nach sich zieht. Die Krönung der Geschichte ich noch, dass der Mieter nach der fristlosen Kündigung mitgeteilt hat, dass für ihn der Vertrag nichtig ist, da er schon von vorne herein nicht leistungsfähig war und daher vom Vertrag zurück tritt - nach 3 Monaten Nichtzahlung. Was soll man dazu sagen. Um den ganzen noch die Krone aufzusetzen, wurde ein neuer, absolut indiskutabler Ratenvertrag angeboten (Ratenzahlung auf die nächsten 10 Jahre für Mietschulden im kleinen 4-stelligen Bereich. Von den noch ausstehenden Nebenkostennachzahlungen spricht man erst gar nicht). Das wurde dann noch abgerundet, dass man anbietet, auszuziehen, wenn man eine neue Wohnung hat (findet nach meiner Einschätzung jedoch wohl kaum eine neue Wohnung aufgrund der schlechten finanziellen Situation) und danach soll dann der neue Vertrag noch einmal nach verhandelt werden, je nach dem wie viel Miete man dann zahlen muss, was noch zur Abtragung der Schulden übrig bleibt. Für mich einfach nur ohne Worte. Dein Satz mit Recht und Ordnung kann ich sehr gut nachvollziehen und stimme Dir auch zu, aber leider scheint das von Dir und mir gewünschte Verhalten heute unmodern geworden zu sein. Daran kann man leider nichts ändern. Ich würde mal sagen, dass Du da jemanden sehr auf den Leim gekrochen bist. Ist ärgerlich, dürfte aber schwer zu beheben sein, wenn die Person nicht freiwillig auszieht.

50 km Fahrtstrecke auf den teilweise sehr vollen Autobahnen würde ich mir auch nicht unbedingt jeden Tag antun wollen. Alledings hätte ich auch nie einen Vertrag unterschrieben, dass ich am Wochenende nie da bin. Z. B. im Winter bei Schnee und Glatteis wollte ich auch das Recht haben, dann in der Wohnung bleiben zu können und nicht pendeln zu müssen. Wenn ich dann bei so einer Entfernung eigentlich pendeln möchte, hätte ich mich (aus meiner gemachten Erfahrung als Vermieter heraus) gefragt, warum man dann überhaupt eine Wohnung anmietet, die man eigentlich nicht wirklich nutzen möchte. Hier hätte man für gelegentlich vor Ort sein auch andere Lösungen finden können. Da gibt es hier im Raum z. B. auch Hotels, Pensionen, Bordinghouses etc., die günstige Raten für genau solche Menschen anbieten.

Der Ratschlag von Volker ist sehr gut, wird aber kaum etwas an der Situation ändern. Hast Du schon mal mit dem Mieter gesprochen, dass etwas anderes vereinbart war? Vielleicht klärt sich dann ja die Angelegenheit oder Du kannst den Mieter bewegen, freiwillig wieder auszuziehen. Vielleicht gibt es ja auch Probleme mit der Hauptwohnung bzw. S. will wohl dorthin zurück, kann aber auch verschiedenen Gründen nicht. Da hilft wirklich nur ein Gespräch. Was sagt denn Dein Bauchgefühl? Hast Du das Gefühl, dass S. einfach dreist ist oder kann es auch sein, dass da wirklich etwas passiert ist, was zuvor nicht absehbar war.

LG
Judy (Karlchen ;-) )

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