Neuvermietung - Interessent macht falsche Angaben

#1 von Judy , 02.02.2016 08:55

Mir ist in der letzten Zeit ein neues Phänomen untergekommen. Ich habe eine Wohnung zu vermieten und es findet sich auch recht schnell ein passender Mieter. Alles ist geklärt und alles scheint gut. Da ich vor meiner Unterschrift unter dem Mietvertrag immer erst eine Selbstauskunft und Schufa-Auskunft verlange, musste ich dann feststellen, dass der so passende Mieter leider gelogen hatte und sich in Privatinsolvenz befindet, was für mich gegen den Abschluss des Vertrages spricht. Es dauerte fast 3 Wochen, bis dass der Interessent die Selbstauskunft zurück geschickt hat. Angeblich war die Schufa-Auskunft noch nicht da. Dazu kamen dann noch andere finanzielle Verhältnisse und ein endendes Arbeitsverhältnis. Natürlich habe ich den Vertrag dann nicht mehr geschlossen.

Also neuer Versuch. Auch jetzt fand sich innerhalb weniger Tage ein passender Mieter. Dieser trieb es noch bunter mit mir. Da der Einzug recht zeitnah sein sollte, liefen die Vorbereitungen etwas parallel, d. h. ich habe schon mal den Mietvertrag ausgestellt, obwohl mir noch keine Schufa-Auskunft vorlag, jedoch eine Selbstauskunft. Der Mieter hat sich insgesamt dreimal die Wohnung angesehen, wobei er dabei von mir sehr viel Entgegenkommen verlangte, da er angeblich immer arbeiten musste. Somit wurde dann auch sonntags abends ein Besichtigungstermin vereinbart. Was tut man nicht alles, um vernünftige Mieter zu bekommen. Ein Tag vor Einzug sollte dann die Schlüsselübergabe sein. Am Abend vorher um 23:45 Uhr kam dann lapidar eine SMS, dass das angeblich unbefristete Arbeitsverhältnis nun doch wohl in 2 Monaten gekündigt wird und man somit die Wohnung nicht anmieten möchte. Auf der einen Seite sehr gut, dass es vorher passiert ist, auf der anderen Seite ziehen solche Geschichten für den Eigentümer ja auch Kosten nach sich. Der letzte Interessent hat mir insgesamt dreimal zugesagt, die Wohnung anzumieten. Hat man hier eigentlich eine Möglichkeit, dem Interessenten die Kosten für eine durch seine Absage nötige neue Anzeigenschaltung und zigmaliges Wohnung zeigen in Rechnung zu stellen? Mündlich war ja eindeutig ein Vertrag zustande gekommen. Beim zweiten Mal hatte ich die Anzeige schon einige Tage länger laufen lassen, allerdings ist es ja auch anderen Interessenten gegenüber nicht fair, da man die Wohnung ja nicht zweimal vermieten kann und somit dann auch keine Besichtigungen mehr anbietet. Daher habe ich nach der 2. Zusicherung, dass man die Wohnung anmieten wird, die Anzeige deaktiviert.

Wie geht Ihr mit solchem Verhalten um? Hat jemand eine Strategie, dass man so etwas verhindert kann?

LG
Judy

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RE: Neuvermietung - Interessent macht falsche Angaben

#2 von Volker , 16.03.2016 10:59

Hallo Judy,

abwesenheits- und anschließend urlaubsbedingt erst jetzt eine Antwort:

Ich lasse Anzeigen zur Wohnung so lange laufen bis der Mietvertrag unterzeichnet ist. Jeder Interessent erhält bei der Aushändigung des Vordrucks zur Selbstauskunft den Hinweis, dass der Mietvertrag erst erstellt wird, wenn alle erbetenen Unterlagen vollständig eingereicht worden sind und die Anforderungen des Vermieters erfüllen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass, falls ein anderer Interessent "schneller" ist, dieser dann auch die Wohnung erhalten würde.

In den meisten Fällen kommt dann von diesen "Interessenten" nichts mehr. Wirkliche Interessenten beeilen sich jedoch auch entsprechend mit der Einreichung der geforderten Unterlagen.

Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit, den Interessenten an irgendwelchen Kosten zu beteiligen. Der Maklerauftrag besteht mit dem Vermieter; rechtlich sind damit alle deine Kosten mit der vereinbarten Provision abgedeckt.

Volker


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RE: Neuvermietung - Interessent macht falsche Angaben

#3 von Judy , 27.05.2016 15:28

Hallo Volker,

ich lasse auch die Anzeigen immer so lange laufen, bis dass die Wohnung vermietet ist. Allerdings buche ich beim Immobilienscout meistens nur für 14 Tage, weil sich bis dahin jemand gefunden hat. Anfang des Jahres brauchte die Schufa für die Selbstauskunft teilweise bis zu 3 Woche. Danach ist dann die Anzeige abgelaufen und man hat neue Kosten, da man ja auch keine Wohnung zweimal vermieten kann. Wenn man einem Interessenten die Zusage für die Vermietung gegeben hat, kann man doch keinem weiteren Interessenten die Zusage geben. Hier sind Interessenten nur bereit, die Schufa-Auskunft zu beantragen, wenn sie sicher die Wohnung bekommen, wenn kein Eintrag in der Schufa dem entgegen steht. Inzwischen ist die Wohnung übrigens an eine sehr nette Person vermietet. ;-)

LG
Judy

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