Mieter rausklagen

#1 von JensSchiffer , 12.06.2018 15:37

Guten Tag,

Ich habe dem Sohn einer entfernten Verwandten eine meiner Wohnungen vermietet. Nun bin ich mir relativ sicher, dass dort nicht ganz koschere Dinge vor sich gehen (mag da nicht ins Detail gehen), von denen ich in meinem Haus nichts wissen will. Er macht allerdings auf meine Bitten hin keine Anstalten, sich etwas anderes zu suchen. Die Polizei will ich nicht einschalten, ist ja immer noch irgendwo Familie, aber der Grund müsste wahrscheinlich schon rein rechtlich dargelegt werden, um den Rausschmiss vom Mieter erwirken zu können, oder? Weiß nicht ein, noch aus. Drohen darf ich ihm ja wohl auch nicht (?)


"Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht."

 
JensSchiffer
Beiträge: 136
Registriert am: 08.01.2018

zuletzt bearbeitet 12.06.2018 | Top

RE: Mieter rausklagen

#2 von LandLady , 14.06.2018 12:00

Ich rate dir in diesem Falle zeitnah rechtliche Beratung aufzusuchen.
Als Vermieter hat man - so erscheint es mir zumindest manchmal - deutlich weniger Rechte als der Mieter, Mieter gehen bei den kleinsten Problemen zum örtlichen Mieterverein und dann wird der Spieß umgedreht - in einer Situation in der du theoretisch im Recht bist wird dir irgendein kleiner Fehler zur Last gelegt und auf einmal bist du der Schuldige.
Deshalb sollte man nie auf eigene Faust bei Mieterproblemen agieren, es kann dir irgendwann immer zu Lasten gelegt werden, in Rechtsdingen kennt man sich oftmals ja auch nur beschränkt aus.

Als einer unserer Mieter die Mietzahlung aufgrund von angeblichen Mängeln in der Wohnung völlig einstellte wendeten wir uns an eine der Kanzleien hier empfohlener Rechtsanwälte (Anmerkung des Admin: der Link wurde aus Gründen des Datenschutzes entfernt!) war da genauer gesagt unser Ansprechpartner und half uns durch einen - fast 6 Monate andauernden - Rechtsstreit.
Ohne ihn hätten wir wahrscheinlich noch immer mit Mietnomaden zu kämpfen, die man leider nur schwer aus dem Mietverhältnis bekommt.


LandLady  
LandLady
Beiträge: 128
Registriert am: 21.03.2017

zuletzt bearbeitet 17.06.2018 | Top

RE: Mieter rausklagen

#3 von Volker , 17.06.2018 21:25

Hallo Jens,

die Rücksichtnahme gegenüber dem Verwandten in allen Ehren. Du solltest zudeinem eigenen Schutz jedoch darauf verzichten. Sonst bist du schnell mit im Ermittlungsverfahren nach der Devise: Du hast gewusst, was da vor sich geht. Und dann beweis, dass du nichts gewusst hast.

Ein Kündigungsgrund ist ein evtl. strafbares Verhalten in der gemieteten Wohnung leider nicht. Die Kündigung kannst du nur aussprechen, wenn die im Gesetz aufgeführten Gründe vorliegen.

Falls du weitere Informationen (privater Natur) benötigst, melde dich über die Funktion "private Nachricht".

Volker


Volker  
Volker
Beiträge: 686
Registriert am: 26.10.2010


RE: Mieter rausklagen

#4 von Lars , 18.01.2021 12:19

Klingt vernünftig

 
Lars
Beiträge: 3
Registriert am: 15.01.2021


   

Entwicklung der Energie-Preise
Gegen glotzende Nachbarn vorgehen

Xobor Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen
Datenschutz