Guten Tag,
Ich habe dem Sohn einer entfernten Verwandten eine meiner Wohnungen vermietet. Nun bin ich mir relativ sicher, dass dort nicht ganz koschere Dinge vor sich gehen (mag da nicht ins Detail gehen), von denen ich in meinem Haus nichts wissen will. Er macht allerdings auf meine Bitten hin keine Anstalten, sich etwas anderes zu suchen. Die Polizei will ich nicht einschalten, ist ja immer noch irgendwo Familie, aber der Grund müsste wahrscheinlich schon rein rechtlich dargelegt werden, um den Rausschmiss vom Mieter erwirken zu können, oder? Weiß nicht ein, noch aus. Drohen darf ich ihm ja wohl auch nicht (?)
"Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht."
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Ich rate dir in diesem Falle zeitnah rechtliche Beratung aufzusuchen.
Als Vermieter hat man - so erscheint es mir zumindest manchmal - deutlich weniger Rechte als der Mieter, Mieter gehen bei den kleinsten Problemen zum örtlichen Mieterverein und dann wird der Spieß umgedreht - in einer Situation in der du theoretisch im Recht bist wird dir irgendein kleiner Fehler zur Last gelegt und auf einmal bist du der Schuldige.
Deshalb sollte man nie auf eigene Faust bei Mieterproblemen agieren, es kann dir irgendwann immer zu Lasten gelegt werden, in Rechtsdingen kennt man sich oftmals ja auch nur beschränkt aus.
Als einer unserer Mieter die Mietzahlung aufgrund von angeblichen Mängeln in der Wohnung völlig einstellte wendeten wir uns an eine der Kanzleien hier empfohlener Rechtsanwälte (Anmerkung des Admin: der Link wurde aus Gründen des Datenschutzes entfernt!) war da genauer gesagt unser Ansprechpartner und half uns durch einen - fast 6 Monate andauernden - Rechtsstreit.
Ohne ihn hätten wir wahrscheinlich noch immer mit Mietnomaden zu kämpfen, die man leider nur schwer aus dem Mietverhältnis bekommt.
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Hallo Jens,
die Rücksichtnahme gegenüber dem Verwandten in allen Ehren. Du solltest zudeinem eigenen Schutz jedoch darauf verzichten. Sonst bist du schnell mit im Ermittlungsverfahren nach der Devise: Du hast gewusst, was da vor sich geht. Und dann beweis, dass du nichts gewusst hast.
Ein Kündigungsgrund ist ein evtl. strafbares Verhalten in der gemieteten Wohnung leider nicht. Die Kündigung kannst du nur aussprechen, wenn die im Gesetz aufgeführten Gründe vorliegen.
Falls du weitere Informationen (privater Natur) benötigst, melde dich über die Funktion "private Nachricht".
Volker
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