Wasserschaden im Keller?

#1 von LandLady , 27.07.2018 09:54

Hallo,

in unserem Keller ist es jetzt, an den ganz heißen Tagen einigermaßen trocken, aber normaler Weise ist es immer ein bisschen feucht. Ich habe das Gefühl, die Nässe kommt vom Boden hoch. Der Vermieter meinte auf Nachfrage dass es mal einen Wasserschaden dort gab, aber das allein wieder trocknen würde. Ich bin mir aber nicht so sicher. Da wir quasi direkt darüber im Erdgeschoss wohnen, befürchte ich dass die Nässe irgendwann bei uns in der Wand stehen könnte?

Wir wohnen jetzt seit Februar in der Wohnung und ich hatte im Keller zuerst nichts bemerkt, jetzt ist die Wandnässe vom Boden aus bestimmt schon 30 cm hoch gewandert.
Was meint ihr?
Wie soll ich das am besten noch mal ansprechen?

LandLady  
LandLady
Beiträge: 128
Registriert am: 21.03.2017


RE: Wasserschaden im Keller?

#2 von JensSchiffer , 30.07.2018 10:47

Naja schön ist das nicht. Das ist klar.
Aber der Vermieter sitzt am längerem Hebel, ist ja seine Immobilie. Mehr als darauf hinweisen kannst du wohl erstmal nicht.
"Der Vermieter meinte auf Nachfrage dass es mal einen Wasserschaden dort gab, aber das allein wieder trocknen würde."
Heißt das der Schaden wurde behoben? Oder ist das Rohr noch offen?

Wenn es nämlich repariert wurde und der Keller einfach immer noch Nässe von unten bzw außen zieht, dann könnte er eine Horizontalsperre installieren. Dann zieht es wenigstens nicht hoch.
Es gibt von Dryrod günstige Horizontalsperren, die sehen so aus: http://www.dryrod-shop.de/ . Die kann man als Kartusche in die Wand spritzen oder man nimmt fertige Abdichtungssticks von Dryrod.

Das würde ich einfach noch mal ansprechen, am besten bevor der Winter da ist und du den ersten Schimmel hast!


"Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht."

 
JensSchiffer
Beiträge: 136
Registriert am: 08.01.2018


RE: Wasserschaden im Keller?

#3 von Judy , 04.08.2018 15:00

Es gibt auch Versicherungen, die der Meinung sind, dass man nach einem Wasserschaden keine Trocknungsgeräte aufstellen muss (kostet ja Geld und treibt die Stromkosten hoch, die die Versicherung dann auch noch zahlen muss) und das alles von alleine trocknet, zumal wenn der Schaden im Keller ist. So eine Auskunft könnte der Vermieter auch bekommen haben. Frag ihn doch, ob der ursprüngliche Schaden behoben ist und wann der Schaden war. Daraus kannst Du evtl. weitere Schlüsse ableiten.

Vielleicht weiß der Vermieter ja auch genau, dass es tatsächlich wieder trocknet In älteren Häusern ist der Keller häufiger feucht und das ist kein Minderungsgrund, da es nach Meinung der Gerichte in der Natur der Sache liegt. Wenn es Dir vorher nicht aufgefallen ist, würde ich es beobachten. Ich kenne auch ältere Objekte, wo der Keller feucht ist (Bauart bedingt), die Wohnungen jedoch dem Stand des Baujahres entsprechen und keinen Schimmel aufweisen. Wenn die Wände weiter feucht werden, den Vermieter noch einmal ansprechen. Ansonsten neue Wohnung suchen. Wenn ein Vermieter nichts machen will, hat der Mieter letztendlich verloren. Das kostet nur Nerven und unter dem Strich bleibt nur der Auszug. Das Gesetz mag da zwar auf Seiten der Mieter sein, aber ein Vermieter, der nichts gegen die Feuchtigkeit machen will, lässt sich nicht zwingen. Der wird immer wieder Gutachten bringen, dass es völlig normal ist. So eine Geschichte kostet nur Zeit, Nerven und Deine Gesundheit. Mir hat mal ein Eigentümer gesagt, dass auch in seinem eigenen Keller Frösche leben ... Er konnte gar nicht verstehen, worüber sich der Mieter aufregt. Schließlich zwingt ja niemand den Mieter in den Keller zu gehen ...

LG
Judy

Judy  
Judy
Beiträge: 168
Registriert am: 28.10.2010


RE: Wasserschaden im Keller?

#4 von JensSchiffer , 15.08.2018 12:19

Ja, aber so weit muss man es ja nicht kommen lassen!


"Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht."

 
JensSchiffer
Beiträge: 136
Registriert am: 08.01.2018


RE: Wasserschaden im Keller?

#5 von LandLady , 30.10.2018 09:26

Alles klar, ich danke euch für die Vielzahl an Antworten. So weit ist es auch nicht gekommen, Jens Schiffer. :)

LandLady  
LandLady
Beiträge: 128
Registriert am: 21.03.2017


   

Sichtschutz ohne Genehmigung
Keller unnutzbar geworden - muss Alternative angeboten werden?

Xobor Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen
Datenschutz